Sachsens Landeskirche führt Pauschalentschädigung für Opfer sexualisierter Gewalt ein
Regionale Kirche adopts Leitfaden zur sexualisierten Gewalt - Sachsens Landeskirche führt Pauschalentschädigung für Opfer sexualisierter Gewalt ein
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat neue Richtlinien für den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt beschlossen. Die von der Landessynode getroffene Entscheidung schafft einen einheitlichen Rahmen zur Anerkennung des Leids der Betroffenen. Zudem führt sie eine Pauschalentschädigung von 15.000 Euro für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein – selbst dann, wenn die gesetzliche Verjährungsfrist für eine Strafverfolgung bereits abgelaufen ist.
Betroffene hatten lange für diese Maßnahmen gekämpft und gefordert, die Verfahren transparenter zu gestalten und die Unterstützung fairer auszurichten. Der Schritt der Kirche folgt jahrelangen Forderungen und bringt Sachsen damit auf eine Linie mit 18 anderen Landeskirchen in Deutschland – nur zwei haben bisher noch keine vergleichbaren Regelungen eingeführt.
Seit 2020 prüft eine unabhängige Kommission Fälle sexualisierter Gewalt innerhalb der sächsischen Kirche. Bisher wurden 58 Betroffenen Entschädigungen in Höhe von insgesamt 698.000 Euro zugesprochen. Die neuen Richtlinien sehen zusätzliche Zahlungen vor, abhängig von der Schwere der Tat und den langfristigen Folgen für die Opfer.
Landesbischof Tobias Bilz räumte Verzögerungen bei der finalen Ausarbeitung der Richtlinien ein und verwies auf die Notwendigkeit umfassender Abstimmungen innerhalb der sächsischen Kirche. Er betonte, dass der Ansatz nicht allein auf juristischen Maßstäben beruhe. Stattdessen übernehme die Kirche Verantwortung, sobald Betroffene ihr Leid glaubhaft darlegen könnten. Wie viele der seit März 2025 dokumentierten 141 Fälle bereits nach den neuen Regeln bearbeitet wurden, wurde nicht konkret mitgeteilt.
Die Richtlinien markieren einen Schritt zur Vereinheitlichung des Umgangs mit historischen und aktuellen Fällen sexualisierter Gewalt in der Kirche. Entschädigungen sind nun auch möglich, wenn gesetzliche Fristen verstrichen sind. Zudem verpflichtet sich die Kirche, jeden Einzelfall auf weiteren Unterstützungsbedarf zu prüfen.
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