Apotheken kämpfen gegen Rückforderungswelle der Krankenkassen – BVVA fordert Reformen
Apotheken kämpfen gegen Rückforderungswelle der Krankenkassen – BVVA fordert Reformen
Deutsche Apotheken stehen unter zunehmendem Druck durch die Krankenkassen wegen der Rückforderung von Zuzahlungen bei rezeptpflichtigen Medikamenten, für die Patienten keine Eigenbeteiligung geleistet haben. Das Problem hat sich seit einem Urteil aus dem Jahr 2018 verschärft und belastet viele Apotheken mit rechtlichen Auseinandersetzungen und hohen Verwaltungsaufwendungen. Nun fordert der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) umfassende Reformen, um die Situation zu entlasten.
Die Problematik der Rückforderungen bei zuzahlungsfreien Rezepten reicht zwar bis in die 2010er-Jahre zurück, verschärfte sich jedoch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2018 (Aktenzeichen VI ZR 52/17). Das Urteil bestätigte, dass Krankenkassen zu Unrecht gezahlte Beträge für Medikamente ohne Patientenzuzahlung zurückverlangen dürfen – mit der Folge von Massenrückforderungen. Zwischen 2020 und 2022 trieben Kassen wie die AOK auf diese Weise Millionenbeträge von tausenden Apotheken ein. Eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein im Jahr 2023 machte zudem auf den übermäßigen bürokratischen Aufwand und die rechtlichen Unsicherheiten aufmerksam, mit denen Apotheken seitdem konfrontiert sind.
Der BVVA kritisiert, dass die aktuellen Gesetze und Verträge Apotheken nicht ausreichend vor solchen Rückforderungen schützen. Die Kassen fanden immer neue Gründe, Erstattungen zu verlangen – selbst bei geringfügigen Fehlern, die für Patienten keine Nachteile mit sich bringen. Der Verband lehnt Sanktionen ab, bei denen Apotheken für kleine Versehen oder leicht korrigierbare Verwaltungsfehler keine Entschädigung erhalten. Zudem betont er, dass Patienten das Recht behalten müssen, ihre Leistungserbringer frei zu wählen, insbesondere in der häuslichen Pflege oder bei spezialisierten ambulanten Dienstleistungen.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, schlägt der BVVA zwei zentrale Reformen vor: Erstens sollen die Krankenkassen – und nicht die Apotheken – die Zuzahlungen direkt einziehen. Zweitens erneuert der Verband die Forderung nach einem Modell der "Apotheken-GmbH". Diese Rechtsform würde inhabergeführte Apotheken für junge Apotheker attraktiver machen, indem sie Teilzeit-Führungspositionen und mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bietet.
Ein weiteres anhaltendes Problem ist das Fehlen eines standardisierten Verfahrens, mit dem Apotheken bei der Abrechnung von E-Rezepten Chargennummern für Blisterverpackungen angeben können. Diese Lücke erhöht den ohnehin schon hohen Verwaltungsaufwand im Apothekenalltag.
Die vom BVVA vorgeschlagenen Reformen zielen darauf ab, die finanziellen und rechtlichen Belastungen der Apotheken durch die Rückforderungen zu verringern. Sollten die Zuzahlungserhebung auf die Kassen verlagert und das GmbH-Modell eingeführt werden, könnte dies den bürokratischen Druck mindern. Gleichzeitig bleibt die Debatte bestehen, wie sich die Erstattungsforderungen der Kassen mit den praktischen Realitäten des Apothekenbetriebs in Einklang gebracht werden können.
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