AfD feiert Gerichtsurteil als Sieg gegen Verfassungsschutz-Einstufung
AfD-Politiker will den Inlandsgeheimdienst in MV abschaffen - AfD feiert Gerichtsurteil als Sieg gegen Verfassungsschutz-Einstufung
Die Bundes-AfD hat einen Teilerfolg vor Gericht gegen das deutsche Inlandsgeheimdienst errungen. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD derzeit nicht endgültig als rechtsextrem einstuften darf. Die Entscheidung löste heftige Reaktionen im gesamten politischen Spektrum aus.
Der Landesverband der AfD in Mecklenburg-Vorpommern feierte das Urteil als juristischen Triumph. Kritiker hingegen forderten die Geheimdienste auf, ihre Überwachung der Partei fortzusetzen.
Mit dem Richterspruch wird dem Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD offiziell als bestätigte rechtsextreme Organisation zu klassifizieren. Dies folgt auf jahrelange Beobachtungen, darunter die Einstufung des Bundesverbandes als "gesichert rechtsextrem" im Mai 2025. In Niedersachsen wurde die AfD im Februar 2026 sogar zum Prüffall von besonderer Bedeutung hochgestuft – mit Verweis auf ethnisch-kulturellen Extremismus und eine demokratieverachtende Haltung.
Der AfD-Politiker Dario Seifert begrüßte das Urteil als Schlag gegen die "politischen Manöver" der Behörde. Er warf dem Verfassungsschutz vor, seine neutrale Rolle aufgegeben zu haben, und bezeichnete ihn als "politisches Werkzeug". Seifert ging noch weiter: Falls die Wähler die AfD unterstützen, wolle seine Partei den Landesverfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern komplett abschaffen.
Constanze Oehlrich, Fraktionsvorsitzende der Grünen, sah die Sache anders. Sie rief den Verfassungsschutz dazu auf, standhaft zu bleiben und seine Arbeit fortzusetzen. Oehlrich betonte, dass das Gerichtsurteil die Verantwortung zur genauen Beobachtung der AfD-Aktivitäten nicht aufhebe.
Auch die AfD-Fraktion in Schwerin lobte die Entscheidung als Erfolg. Die Partei bestreitet seit Langem die Einschätzungen des Verfassungsschutzes und wirft diesem vor, politisch motiviert statt faktenbasiert zu handeln.
Das Urteil verhindert zwar vorerst eine offizielle Einstufung der AfD als rechtsextrem, doch die Behörde behält das Recht, die Partei weiterhin nach den bestehenden Kriterien zu beobachten. Die Debatte über den Status der AfD – und die Rolle der Geheimdienste – wird angesichts der anhaltenden politischen Spannungen voraussichtlich weitergehen.
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