Bayrisches Testzentrum verliert Prozess um nicht zugelassene Corona-Speicheltests
Bayrisches Testzentrum verliert Prozess um nicht zugelassene Corona-Speicheltests
Ein Testzentrum in Bayern hat einen Rechtsstreit um die Verwendung nicht zugelassener Speichel-Schnelltests während der COVID-19-Pandemie verloren. Die Einrichtung, die im Auftrag des Landratsamts Dachau arbeitete, setzte die Tests auch nach deren Ausphasung Mitte 2022 wegen Bedenken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit weiter ein. Die Behörden forderten später die Rückzahlung von knapp 95.000 Euro an Erstattungen, die für die Tests ausgezahlt worden waren.
Das Zentrum war zunächst im Dezember 2021 vom Landkreis Dachau beauftragt und im März 2022 offiziell bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern registriert worden. Von Anfang an stützte es sich hauptsächlich auf einen nicht zugelassenen Speicheltest mit der Bezeichnung AT088/21 oder kurz 'Saliva', trotz regulatorischer Änderungen. Als Ende 2021 Unregelmäßigkeiten auffielen, wurde die Betreiberin aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen.
Die Betreiberin verteidigte ihr Vorgehen vor Gericht mit dem Argument, sie habe sich auf Zusicherungen der Lieferanten und eigene Recherchen verlassen. Zudem habe das Ausbleiben von Einschreiten seitens der Kreisverwaltung sie in dem Glauben bestärkt, die Tests seien akzeptabel. Das Verwaltungsgericht München wies diese Begründung jedoch zurück und urteilte, dass die Pflicht zur Überprüfung der Testzulassungen bei der Betreiberin gelegen habe. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Verwendung eines nicht zugelassenen Produkts automatisch als mangelhafte Leistungserbringung gelte – unabhängig von der Absicht.
Im August 2023 widerrief die KV den ursprünglichen Bescheid über die Vergütung und setzte sämtliche Servicegebühren sowie Materialkosten auf 0,00 Euro herab. Die Betreiberin wurde daraufhin angewiesen, die vollen 95.000 Euro zurückzuzahlen, die für den viermonatigen Testzeitraum ausgezahlt worden waren. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass sich die Betreiberin nicht auf rechtlichen Schutz berufen könne, nur weil die Behörde nicht früher eingegriffen habe.
Die Entscheidung bedeutet, dass das Testzentrum nun die gesamte Erstattungssumme zurückzahlen muss. Der Fall unterstreicht die strenge Verantwortung, die Betreiber:innen trifft, um während der Pandemie die Einhaltung zugelassener Testverfahren sicherzustellen. Über weitere Ermittlungen zu ähnlichen Fällen in anderen deutschen Testzentren liegen laut verfügbaren Unterlagen keine Berichte vor.
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