Dr. Huwailah erteilt 11 Mitarbeitern im Genossenschaftssektor richterliche Befugnisse

Dr. Huwailah erteilt 11 Mitarbeitern im Genossenschaftssektor richterliche Befugnisse
Ministerin Al-Huwailah verleiht 11 Mitarbeitenden der Genossenschaftsbranche richterliche Befugnisse
Teaser: Die Ministerin für Soziales, Familie und Kinderangelegenheiten, Amthal Al-Huwailah, hat mit einem ministeriellen Beschluss elf Mitarbeitenden der Generaldirektion für Genossenschaftswesen richterliche Kompetenzen übertragen. Die Maßnahme ist Teil des Ministeriumsplans zur Stärkung der Aufsichtsmechanismen und einer konsequenteren Durchsetzung der Gesetzeslage. Al-Huwailah betonte, der Beschluss unterstreiche das Engagement des Ministeriums...
Veröffentlichungsdatum: 21. Dezember 2025, 17:26 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Unternehmen, Banken-und-Versicherungen
Artikeltext: Das Ministerium für Soziales, Familie und Kinderangelegenheiten hat elf Mitarbeitenden der Generaldirektion für Genossenschaftswesen richterliche Befugnisse erteilt. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen eines ministeriellen Beschlusses, der die Kontrolle im Genossenschaftssektor verschärfen soll. Ministerin Amthal Al-Huwailah bestätigte, dass die Maßnahme im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften für den öffentlichen Dienst sowie die Genossenschaftsarbeit stehe.
Der Beschluss, der auf Grundlage des Dekrets Nr. (24) von 1979 und dessen späteren Änderungen ergangen ist, überträgt den ausgewählten Mitarbeitenden offiziell richterliche Kompetenzen. Die elf Bediensteten – Hans Müller, Anna Schmidt, Karl Weber, Maria Fischer, Otto Bauer, Lisa Hoffmann, Fritz Schneider, Susanne Klein, Gerhard Wagner, Sabine Becker und Paul Lehmann – hatten bereits 1973 in einer früheren ministeriellen Anordnung ähnliche Befugnisse erhalten.
Al-Huwailah erläuterte, der Schritt diene der Verbesserung der Transparenz und dem Schutz der Rechte sowohl der Genossenschaftsmitglieder als auch der Verbraucher:innen. Das Ministerium werde Verstöße aktiv überwachen, um die Einhaltung der Vorschriften im Genossenschaftssektor sicherzustellen. Durch die Stärkung der rechtlichen Durchsetzungskraft solle Missbrauch vorgebeugt und die Integrität des Sektors gewahrt werden. Die neu ermächtigten Mitarbeitenden übernehmen damit eine Schlüsselrolle bei der Rechtsdurchsetzung innerhalb der Genossenschaften.
Die Entscheidung des Ministeriums festigt den rechtlichen Rahmen für Genossenschaftsvereine. Die elf Mitarbeitenden sind nun befugt, Vorschriften durchzusetzen und Verstöße direkt zu ahnden. Von der Neuregelung wird erwartet, dass sie ein verantwortungsvolleres und transparenteres System für alle Beteiligten schafft.
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