Verbraucherschutzbehörde fordert SKT auf, jedem Geschädigten 100.000 Won zu zahlen

Admin User
2 Min.
Ein Prospekt mit einem Unternehmenslogo und einem Bild einer Tasse.

Verbraucherschutzbehörde fordert SKT auf, jedem Geschädigten 100.000 Won zu zahlen

Verbraucherschutzbehörde fordert SKT auf, Betroffenen der Datenschutzpanne 100.000 Won pro Person zu zahlen

Zusammenfassung Die Koreanische Verbraucheragentur (Korea Consumer Agency) kam zu dem Schluss, dass der Telekommunikationsanbieter SK Telecom (SKT) den von einer Datenschutzpanne im April betroffenen Personen eine Entschädigung von 100.000 Won (etwa 68 Euro) pro Antragsteller zahlen sollte.

Artikel Der südkoreanische Telekommunikationsriese SK Telecom (SKT) gerät zunehmend unter Druck, nachdem ein Gericht die Zahlung von Entschädigungen für Millionen Betroffene einer Datenschutzpanne im April angeordnet hat. Das Zentralbezirksgericht Seoul gab dem Konzern 15 Tage Zeit, um auf die Forderung nach Ausgleichszahlungen von 100.000 Won pro Geschädigtem zu reagieren. Die Entscheidung folgt auf monatelange Ermittlungen und gescheiterte Schlichtungsversuche.

Ausgangspunkt des Falls war eine Beschwerde von 58 Kunden, deren persönliche Daten bei einem Cyberangriff auf den Kundenserver von SKT abflossen. Die Koreanische Verbraucheragentur entschied später, dass jeder Betroffene 100.000 Won (68 Euro) als Entschädigung erhalten solle – darunter ein Nachlass von 50.000 Won auf die Telekommunikationsrechnung sowie 50.000 T Plus-Punkte für den Einkauf in Partnergeschäften.

Bei geschätzten 23 Millionen Betroffenen könnte die Gesamtentschädigungssumme auf bis zu 2,3 Billionen Won (rund 1,7 Milliarden Euro) anwachsen, falls SKT das Urteil akzeptiert. Das Unternehmen hat bereits über 1 Billion Won für Entschädigungen und die Verbesserung der Cybersicherheit ausgegeben. Zudem verhängte die Personaldatenschutzkommission (PIPC) eine Strafe in Höhe von 134,8 Milliarden Won gegen SKT. Zuvor hatte der Konzern Vergleichsangebote des Schlichtungsgremiums der PIPC sowie der Koreanischen Medien- und Kommunikationskommission (KMCC) abgelehnt. Nun hat das Gericht dem Unternehmen bis Mitte Januar Zeit gegeben, entweder der Entschädigungsanordnung nachzukommen oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Urteil verschärft die finanziellen und rechtlichen Belastungen für SKT nach der Datenschutzpanne. Lehnt das Unternehmen die Schlichtung ab, drohen weitere Klagen von Aufsichtsbehörden und betroffenen Kunden. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob Millionen Entschädigungen erhalten – oder ob der Streit vor Gericht weitergeht.

Lesen Sie auch: