MoI genehmigt Durchführungsbestimmungen des Ausländergesetzes

MoI genehmigt Durchführungsbestimmungen des Ausländergesetzes
Innenministerium billigt Durchführungsbestimmungen zum Ausländeraufenthaltsgesetz
Kurzmeldung: Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister von Kuwait, Scheich Fahad Yusuf Saud Al-Sabah, hat mit einem ministeriellen Erlass die Durchführungsbestimmungen zum Ausländeraufenthaltsgesetz (Nr. 2249 aus dem Jahr 2025) gebilligt. Wie das Innenministerium am Sonntag mitteilte, ist dieser Schritt Teil der Bemühungen, den rechtlichen Rahmen für den Aufenthalt von Ausländern zu modernisieren und an künftige Anforderungen anzupassen.
Veröffentlichungsdatum: 22. Dezember 2025, 18:27 Uhr
Stichwörter: Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik, Allgemeine Nachrichten
Artikel: Kuwait hat die rechtlichen Vorgaben für ausländische Einwohner mit einem neuen Satz von Durchführungsbestimmungen aktualisiert. Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister, Scheich Fahad Yusuf Saud Al-Sabah, genehmigte die Änderungen im Rahmen des Gesetzes Nr. 2249 aus dem Jahr 2025. Ziel der Reform ist es, das Aufenthaltsrecht zu modernisieren und es zukunftsfähig zu gestalten.
Der ministerielle Erlass legt detaillierte Verfahren für Einreiseerlaubnisse, Besuchervisa und Aufenthaltsregelungen fest. Er umfasst Familien- und Geschäftsbesuche ebenso wie Genehmigungen für Beschäftigte im Privatsektor und Hausangestellte. Die neuen Bestimmungen sollen Abläufe vereinfachen, gleichzeitig aber eine strengere Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Das überarbeitete Regelwerk tritt einen Monat nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz werden künftig mit schärferen Strafen und Bußgeldern geahndet, wobei die genauen Maßnahmen noch nicht bekannt gegeben wurden.
Die Neuregelungen markieren einen Wandel in der kuwaitischen Politik zur Steuerung ausländischer Aufenthalte. Sie führen klarere Bestimmungen für Visa, Arbeitserlaubnisse und deren Durchsetzung ein. Eine vollständige Liste der Sanktionen bei Zuwiderhandlungen steht jedoch noch aus.




