Zwölf Jahre Haft für brutalen Mord an 84-Jähriger in Kehl
Ein 24-jähriger Deutscher ist vom Landgericht Offenburg zu zwölf Jahren Haft wegen des brutalen Mordes an einer 84-jährigen Frau in Kehl verurteilt worden. Das Urteil fiel nach einem Prozess, in dem sowohl die grausame Tat als auch der psychische Zustand des Angeklagten untersucht wurden. Seine diagnostizierte Schizophrenie wurde als entscheidender Grund angeführt, warum eine lebenslange Freiheitsstrafe vermieden wurde.
Die Bluttat ereignete sich, als der Mann durch eine unverschlossene Balkontür in die Wohnung der Seniorin eindrang. Er überfiel sie, würgte sie und schlug mit einem Gehstock sowie einem Stein auf sie ein, bevor er sie sexuell missbrauchte. Das Gericht wertete Habgier, Heimtücke sowie die Absicht, weitere Straftaten zu begehen, als besonders schwere Schuldmerkmale.
Nach der Tat stahl der Täter die Bankkarte der Frau und tätigte damit kleinere Einkäufe in Kehl und Offenburg. Durch DNA-Spuren am Tatort konnte er überführt werden; später gestand er während psychiatrischer Untersuchungen. Trotz der Schwere des Verbrechens wurde seine Schizophrenie als mildernder Umstand gewertet, was zu einer reduzierten Strafe führte.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird der Verurteilte in ein psychiatrisches Krankenhaus verlegt. Sollte sich sein Zustand bessern, könnte er nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden. Zeigt seine psychische Gesundheit jedoch keine Stabilisierung – und er lehnt wie bisher jede Behandlung ab –, droht ihm eine unbegrenzte Unterbringung.
Die Verurteilung folgt auf einen gewaltsamen Übergriff, der Raub, Vergewaltigung und Mord umfasste. Das Gericht wog in seinem Urteil die Schwere der Tat mit der psychischen Erkrankung des Angeklagten ab. Eine mögliche spätere Entlassung hängt von medizinischen Gutachten und davon ab, ob er während der Haft eine Therapie annimmt.






