Bundesrat will Untermietende besser vor Kündigungen und Missbrauch schützen
Sebastian VoigtBundesrat will Untermietende besser vor Kündigungen und Missbrauch schützen
Bundesrat plant neue Regeln für Untermietverträge – Schutz vor plötzlichen Kündigungen
Der deutsche Bundesrat hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Untervermietung stärker zu regulieren und Untermietende vor überraschenden Räumungen zu schützen. Der Vorstoß folgt einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2026, das Hauptmietenden untersagt hatte, Wohnraum gewinnorientiert weiterzuvermieten. Nun sollen klarere rechtliche Schutzmechanismen geschaffen werden – in einem Mietmarkt, der zunehmend unter Druck gerät.
Das aktuelle System setzt Untermietende großen Risiken aus: Wird die Hauptmieterin oder der Hauptmieter gekündigt, verlieren oft auch die Untermieterinnen und Untermieter ihre Wohnung. Viele akzeptieren hohe Mieten bei gleichzeitig geringer Sicherheit, besonders in Städten mit akutem Wohnungsmangel.
Vermietende wissen häufig nicht einmal, wer in ihrer Wohnung als Untermietende lebt oder welche Vereinbarungen getroffen wurden. Der Bundesrat will Hauptmietende nun gesetzlich verpflichten, diese Informationen offenzulegen. Zudem soll es Vermietenden untersagt werden, gewinnorientierte Untervermietungen zuzulassen – eine Schlupflücke, die manche Mieter bisher ausnutzen.
Ziel der Reformen ist mehr Fairness für alle Beteiligten. Untervermietung kann funktionieren, wenn sie korrekt gehandhabt wird, und bietet Flexibilität für Mieter wie Vermieter. Ohne strengere Regeln kommt es jedoch häufig zu Missbrauch und Streitigkeiten.
Die geplanten Gesetze sollen Transparenz in Untermietverträgen erzwingen und Untermietende vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen. Vermietende erhalten mehr Kontrolle, während Hauptmietende keine illegalen Gewinne mehr aus Untervermietungen ziehen dürfen. Die Reformen kommen zu einer Zeit, in der Städte mit verschärftem Wohnungsmangel und steigenden Mieten kämpfen.






