Wisconsin verschärft Wahlregeln: Nur Einwohner dürfen Unterschriften sammeln
Julian HartmannWisconsin verschärft Wahlregeln: Nur Einwohner dürfen Unterschriften sammeln
Wisconsin hat ein neues Gesetz eingeführt, das vorsieht, dass Unterschriftensammler für politische Petitionen im Bundesstaat wohnen müssen. Die Änderung erfolgte nach einem gescheiterten Abberufungsversuch gegen den Sprecher der Staatsversammlung, Robin Vos, bei dem viele der Sammler und Unterzeichner aus anderen Bundesstaaten stammten. Gouverneur Tony Evers unterzeichnete die Maßnahme, um die Wahlvorschriften zu verschärfen und ähnliche Probleme in künftigen Kampagnen zu verhindern.
Das Gesetz wurde nach dem Abberufungsversuch gegen Vos im Jahr 2024 vorgeschlagen, bei dem Teams aus anderen Bundesstaaten eine zentrale Rolle beim Sammeln der Unterschriften spielten. Spätere Ermittlungen ergaben, dass viele der Beteiligten weder in Wisconsin noch im Wahlkreis von Vos ansässig waren. Die Wahlkommission von Wisconsin empfahl daraufhin, Anklage gegen 13 Personen zu erheben, die mit der Petitionsaktion in Verbindung standen.
Nach den neuen Regeln müssen alle, die Unterschriftenlisten für Nominierungen oder Abberufungsanträge in Umlauf bringen, nun wahlberechtigte Bürger Wisconsins sein. Das bedeutet, sie müssen im Bundesstaat wohnen und dort wahlberechtigt sein. Ausnahmen gelten lediglich für Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftskampagnen, bei denen weiterhin Sammler aus anderen Bundesstaaten zugelassen sind.
Das Gesetz passierte sowohl die Staatsversammlung als auch den Senat, wobei es im Senat entlang der Parteigrenzen beschlossen wurde. Befürworter wie der Staatsabgeordnete Jim Hubertus argumentierten, das Gesetz stärke die Integrität der Wahlen. Sie sind überzeugt, dass es die Verantwortlichkeit erhöhe und das öffentliche Vertrauen in den Wahlprozess Wisconsins bewahre.
Die Wohnsitzpflicht ist nun in Kraft getreten und markiert eine Veränderung in der Handhabung politischer Petitionen in Wisconsin. Künftige Abberufungsversuche und Kandidatennominierungen werden sich auf Unterschriftensammler aus dem eigenen Bundesstaat stützen müssen – mit nur wenigen Ausnahmen. Das Gesetz soll verhindern, dass es erneut zu einer solchen Beteiligung von Außenstehenden kommt, wie sie beim Abberufungsversuch gegen Vos zu beobachten war.






