Wirtschaftsweise: Erben von Unternehmen sollten höhere Steuern zahlen

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Vier Kinder sitzen um einen Tisch mit einem Glas und einem Geburtstagskuchen, im Hintergrund Sofas.

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Erbschaftssteuer in Deutschland: Wirtschaftsexpertin warnt vor dringendem Reformbedarf

Die Erbschaftssteuerregeln in Deutschland könnten bald vor tiefgreifenden Änderungen stehen – ausgelöst durch Warnungen einer führenden Wirtschaftsexpertin. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, fordert eine strengere Besteuerung von Erben familiengeführter Unternehmen. Sie kritisiert, dass das aktuelle System Betriebsvermögen gegenüber privatem Vermögen ungerechtfertigt begünstige.

Schnitzer rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht im kommenden Jahr die bestehenden Erbschaftssteuergesetze in einem Urteil kippen wird. Ihre Argumentation: Private Haushalte zahlen auf Finanzvermögen deutlich höhere Steuern als Erben auf geerbte Unternehmen. Diese Ungleichbehandlung hat die Forderungen nach einer Reform verstärkt.

Das Problem beschränkt sich nicht auf Unternehmensanteile. Große Erbschaften umfassen oft auch Luxusgüter wie Gemälde, Oldtimer oder Privatjets. Solche Vermögenswerte werden mitunter niedriger besteuert als Bargeld oder Geldanlagen gewöhnlicher Haushalte. Bisher ist kein konkreter Richter am Verfassungsgericht als treibende Kraft der Reform benannt worden. Doch Schnitzers Äußerungen deuten darauf hin, dass das Gericht bald handeln könnte. Das aktuelle System sieht zwar keine zu niedrigen Steuersätze vor, behandelt verschiedene Vermögensarten aber ungleich.

Ein mögliches Urteil des Gerichts könnte den Gesetzgeber zwingen, die Erbschaftssteuer neu zu regeln. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, müssten Erben von Familienbetrieben künftig höhere Abgaben auf Unternehmensanteile und Luxusgüter zahlen. Ziel wäre eine gerechtere Gleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen.