Verfassungsgericht blockiert Klagen: Bayerns Tourismusabgaben bleiben verboten

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Verfassungsgericht blockiert Klagen: Bayerns Tourismusabgaben bleiben verboten
Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen Verbot von Tourismusabgaben ab
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das im Jahr 2023 verhängte landesweite Verbot von Tourismusabgaben abgewiesen. Die Städte München, Bamberg und Günzburg hatten argumentiert, das Verbot schränke ihre finanzielle Eigenständigkeit unrechtmäßig ein. Mit dem Urteil wird nun bestätigt, dass das Verbot nicht gegen kommunale Rechte verstößt.
Die Klage war gemeinsam von München, Bamberg, Günzburg und Augsburg eingereicht worden, nachdem die bayerische Landesregierung im vergangenen Jahr lokale Tourismusabgaben untersagt hatte. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte die Entscheidung scharf kritisiert und betont, solche Abgaben stellten eine wichtige Einnahmequelle dar, ohne die Bevölkerung zu belasten. Er bestand darauf, dass Städte die Kontrolle über ihre eigenen Finanzquellen behalten sollten.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass das Verbot nicht unzulässig in die kommunale Selbstverwaltung eingreife. Die Entscheidung wurde vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband begrüßt, der zuvor gewarnt hatte, zusätzliche Übernachtungsgebühren könnten Besucher abschrecken und der lokalen Wirtschaft schaden.
Mit der abgewiesenen Klage bleibt das landesweite Verbot von Tourismusabgaben bestehen. Städte wie München müssen nun nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Das Urteil beseitigt zwar eine potenzielle Einnahmequelle, erspart Reisenden in Bayern aber zusätzliche Kosten.



