Uwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Sebastian VoigtUwe Bolls Citizen Vigilante in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Uwe Bolls neuer Film Citizen Vigilante in Deutschland blockiert
Der jüngste Film von Uwe Boll, Citizen Vigilante, darf in Deutschland nicht veröffentlicht werden. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verweigerte dem Werk eine Altersfreigabe – was einer faktischen Sperre für die Verbreitung über die gängigen Vertriebskanäle gleichkommt. Die Entscheidung hat eine Kontroverse über die Darstellung von Kriminalität und Migration im Film ausgelöst.
Im Mittelpunkt der Handlung steht eine Figur, gespielt von Armie Hammer, die sich nach wachsender Frustration über steigende Straßenkriminalität zum Selbstjustizler entwickelt. Boll erklärt, die Geschichte sei von realen Fällen in Deutschland inspiriert und solle die Sicherheitsherausforderungen in Europa thematisieren. Die Gewaltdarstellungen im Film seien seiner Ansicht nach nicht extremer als in etablierten Action-Reihen wie John Wick oder The Equalizer, die in Deutschland ohne Einschränkungen erschienen seien.
Boll wirft der FSK vor, den Jugendschutz als Vorwand zu nutzen, um den Film zu unterdrücken. Er ist überzeugt, dass deutsche Institutionen gezielt Meinungen zum Schweigen bringen, die der vorherrschenden politischen Erzählung zur Migration widersprechen. Der Regisseur betont zudem, dass der Film Gruppenvergewaltiger als junge Migranten darstelle – eine Darstellung, die seiner Meinung nach mit Kriminalstatistiken übereinstimme, wonach Ausländer bei schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung und Messerattacken überproportional vertreten seien.
Der Filmemacher argumentiert weiter, dass Deutschlands offene Migrationspolitik Millionen von Menschen aus Afrika und Asien die Einreise ermöglicht habe, ohne dass es einen klaren Integrationsplan gebe. Dies habe, so Boll, zu den Sicherheitsproblemen beigetragen, die der Film aufzeigen wolle.
Da die FSK Citizen Vigilante keine Freigabe erteilt hat, darf der Film in Deutschland nicht legal vertrieben werden. Boll sieht in der Entscheidung einen Teil eines größeren Musters, das Debatten über Migration und Kriminalität unterdrücke. Der Film bleibt damit in seinem Heimatland unveröffentlicht.






