Ex-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess gegen Impf-Entlassung
Ein ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter aus Narva hat in seinem Rechtsstreit um seine Entlassung einen Teilerfolg erzielt. Alexander Urb, einst Leiter des Streifendienstes der Stadt, war Ende 2021 wegen seiner Weigerung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, entlassen worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob sein Arbeitgeber die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten hatte.
Das Staatsgericht urteilte, dass Urbs Entlassung aufgrund von Verfahrensfehlern rechtswidrig war. Das Gericht stellte fest, dass ihm nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden war, um einen Arzt zu konsultieren, Alternativen zu prüfen oder eine fundierte Entscheidung zu treffen. Allerdings bestätigte das Gericht das Recht der Polizei- und Grenzschutzbehörde, Impfungen auf Basis von Risikobewertungen vorzuschreiben.
Urbs Entschädigung wurde von 18 Monatsgehältern auf lediglich drei Monatslöhne reduziert. Zudem muss die Behörde die Hälfte seiner Prozesskosten in Höhe von 3.176,24 Euro übernehmen. Das Urteil bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht, kritisierte jedoch die Art und Weise, wie Urbs Fall behandelt worden war.
Die Entscheidung bedeutet, dass Urb nur eine begrenzte finanzielle Wiedergutmachung erhält. Die Behörde muss zudem einen Teil seiner Gerichtskosten tragen. Das Urteil macht deutlich, dass Impfvorschriften zwar Bestand haben können, bei Entlassungen jedoch faire Verfahren eingehalten werden müssen.






