EU verschärft Rückführungsregeln für illegal aufhältige Migranten
Das Europäische Parlament hat Änderungen an der EU-Politik zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal im Block aufhalten, gebilligt. Die Abstimmung fand am Mittwoch statt und markiert einen bedeutenden Schritt bei der Reform der Migrationsregeln. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, Rückführungsverfahren zu straffen, dabei aber Grundrechte und internationales Recht zu wahren.
Nach den aktualisierten Vorschriften müssen Drittstaatsangehörige, gegen die eine Rückführungsentscheidung ergangen ist, die EU unverzüglich oder innerhalb einer festgelegten Frist verlassen. Sie sind zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet; unter bestimmten Bedingungen ist eine Abschiebungshaft von bis zu 24 Monaten möglich.
Die Gesetzgebung führt zudem die Option ein, Migrantinnen und Migranten in sogenannte „Rückführungszentren“ in Drittstaaten zu verlegen, sofern diese bereit sind, sie aufzunehmen – vorausgesetzt, die Menschenrechte werden dabei gewahrt. Nationale Behörden dürfen künftig gezielte Ermittlungsmaßnahmen zur Erleichterung von Rückführungen durchführen, allerdings nur mit richterlicher oder verwaltungsrechtlicher Genehmigung.
Einige Bestimmungen, darunter die zu den Rückführungszentren, treten sofort in Kraft. Andere Regelungen, die vorbereitende Schritte erfordern, gelten erst 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Der Berichterstatter Malik Azmani bezeichnete die neuen Regeln als „wirksam und realistisch“ und nannte sie das „fehlende Puzzleteil“ im europäischen Migrationssystem.
Bevor die Änderungen rechtskräftig werden, muss der Text noch formal vom Rat angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Die beschlossene Politik stärkt die Handlungsfähigkeit der EU bei der Bewältigung illegaler Aufenthalte durch klarere Verfahren und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Ihre Umsetzung hängt jedoch von weiteren formalen Schritten und der Bereitschaft der Mitgliedstaaten ab, die neuen Maßnahmen anzuwenden.






