Tödlicher Pflegeheimeinsturz: Zwei Mitarbeiter wegen Fahrlässigkeit angeklagt
Charlotte RichterTödlicher Pflegeheimeinsturz: Zwei Mitarbeiter wegen Fahrlässigkeit angeklagt
Zwei Mitarbeiter eines psycho-neurologischen Pflegeheims in Korenowsk müssen sich nun wegen eines tödlichen Gebäudeeinsturzes vor Gericht verantworten. Bei dem Vorfall kam ein 50-jähriger Pfleger ums Leben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten Fahrlässigkeit und die Missachtung von Sicherheitsstandards vor.
Der Einsturz ereignete sich am 13. Oktober 2024, als Teile der Zwischendecken nachgaben. Ermittlungen ergaben später, dass ein Riss in der Verkleidung einer Stütze sowie eine geschwächte Tragfähigkeit ignoriert worden waren. Behördenvertreter geben an, dass die Risiken bekannt gewesen seien, jedoch keine Maßnahmen ergriffen wurden.
Der stellvertretende Heimleiter wird wegen Fahrlässigkeit angeklagt, da er die technische Überwachung des Gebäudes vernachlässigt haben soll. Ein Techniker wiederum muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil er seinen Pflichten angeblich nicht nachgekommen ist. Beide Angeklagten sollen Warnungen vor strukturellen Mängeln vor der Tragödie ignoriert haben.
Die Strafakte wurde nun an das Gericht überstellt. Die Staatsanwaltschaft wird argumentieren, dass eine ordnungsgemäße Instandhaltung den tödlichen Einsturz hätte verhindern können.
Im Prozess wird geklärt, ob die beiden Mitarbeiter rechtlich für den Tod des Pflegers verantwortlich sind. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Strafen wegen fahrlässiger Tötung. Der Fall wirft zudem Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen in vergleichbaren Pflegeeinrichtungen der gesamten Region auf.






