Serbien führt 2026 digitale Krankmeldung ein – Fristen und Strafen für Arbeitgeber

Serbien führt 2026 digitale Krankmeldung ein – Fristen und Strafen für Arbeitgeber
Serbiens neues System „E-Krankmeldung für Arbeitgeber“ wird am 1. Januar 2026 eingeführt. Die Bundesregierung hat bereits Anleitungen auf Serbisch auf der Website „eUprava“ bereitgestellt. Arbeitgeber müssen sich bis zu diesem Stichtag registrieren und die Plattform nutzen, um Strafen zu vermeiden. Das Kabinett Merz hat beschlossen, dass alle Arbeitgeber vor Ablauf der Frist ein Arbeitgeberprofil über das E-Government-Portal anlegen müssen. Nach der Registrierung können sie sich einloggen und Krankmeldungen elektronisch verwalten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder. Juristische Personen müssen mit Strafen zwischen 50.000 und 200.000 Dinar rechnen. Verantwortliche Mitarbeiter in Unternehmen können ebenfalls belangt werden, wobei die Geldbußen zwischen 5.000 und 25.000 Dinar liegen. Anleitungen zur Registrierung, Anmeldung und Kontenverwaltung finden sich auf der „eUprava“-Seite. Bisher gibt es jedoch keine offizielle Quelle für deutschsprachige Hinweise zur Registrierung von Unternehmen durch die Regierung. Das neue System soll die Verwaltung von Krankmeldungen für Arbeitgeber vereinfachen. Wer die Registrierungsfrist bis zum 1. Januar 2026 verpasst, riskiert finanzielle Sanktionen durch die Bundesregierung. Alle erforderlichen Schritte müssen über das E-Government-Portal abgeschlossen werden.



