Schweiz plant Transitabkommen für abgelehnte eritreische Asylbewerber
Julian HartmannSchweiz plant Transitabkommen für abgelehnte eritreische Asylbewerber
Die Schweiz hat einen Plan genehmigt, mit Drittstaaten Verhandlungen über Transitabkommen für abgelehnte eritreische Asylbewerber aufzunehmen. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten – ein ähnlicher Vorschlag war erst vor einem Jahr im Nationalrat gescheitert. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass Eritrea weiterhin die zwangsweise Rückführung seiner Staatsbürger verweigert und damit in ganz Europa Herausforderungen schafft.
Der Vorstoß geht auf Petra Gössi (FDP/Schwyz) zurück und gewann an Fahrt, nachdem frühere Initiativen gescheitert waren. Anders als frühere Versuche konzentriert sich dieser Antrag ausschließlich auf eritreische Staatsangehörige und nicht auf eine generelle Auslagerung von Asylverfahren. Der Bundesrat wurde beauftragt, ein bereitwilliges Drittland zu finden, das abgelehnte Antragsteller vor ihrer Abschiebung vorübergehend aufnehmen könnte.
Bereits 2002 hatte die Schweiz Gespräche mit dem Senegal geführt, nachdem es Schwierigkeiten bei der Identifizierung von Asylsuchenden gegeben hatte – wie der damalige Justizminister Beat Jans festhielt. In der aktuellen Debatte wurden häufig Ruanda und Albanien als mögliche Partner genannt. Widerstand kam jedoch von linksgerichteten Kräften, der politischen Mitte und sogar dem Bundesrat selbst, die hohe Kosten und mangelnde Effizienz kritisierten.
Die Europäische Union ist in dieser Hinsicht bereits vorangeschritten und hat "Rückführungsdrehscheiben" für die Abschiebung von Migranten über Drittstaaten genehmigt. Seit 2020 haben mindestens 15 Länder – darunter Tunesien, die Türkei und Marokko – Rücknahmeabkommen mit der EU oder ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet. Ähnliche bilaterale Vereinbarungen bestehen zwischen Deutschland, Frankreich, Italien und Staaten wie Georgien, Armenien sowie mehreren afrikanischen Ländern.
Die Schweizer Entscheidung reiht sich in die europäischen Bemühungen ein, Asylrückführungen durch Partnerschaften mit Drittstaaten zu regeln. Nun muss der Bundesrat ein bereitwilliges Land für ein solches Transitabkommen finden. Bei Erfolg würde die Regelung ausschließlich für eritreische Asylbewerber gelten, deren Anträge abgelehnt wurden.






