Sammelklage gegen Perplexity AI: KI-Chatbot soll Nutzerdaten an Meta und Google weitergegeben haben
Charlotte RichterSammelklage gegen Perplexity AI: KI-Chatbot soll Nutzerdaten an Meta und Google weitergegeben haben
Sammelklage gegen Perplexity AI: Vorwurf der Weitergabe privater Nutzerdaten an Meta und Google
In San Francisco ist am Dienstag eine Sammelklage gegen das KI-Unternehmen Perplexity AI eingereicht worden. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, private Chatverläufe von Nutzern an die Tech-Konzerne Meta und Google weitergegeben zu haben. Der Kläger, ein Einwohner aus Utah, behauptet, er habe dem KI-Chatbot vertrauliche Finanz- und Steuerdaten anvertraut.
Laut der Klageschrift ermöglichen versteckte Tracker auf der Website von Perplexity den Zugriff der Großkonzerne auf die Gespräche – selbst wenn Nutzer den "Privatmodus" aktivieren. Der Kläger aus Utah gibt an, persönliche Finanz- und Steuerinformationen über die KI-Suchmaschine des Unternehmens preisgegeben zu haben. Bereits das einfache Aufrufen der Startseite installiere demnach Tracker, die Daten an Meta und Google übermitteln. Diese sollen laut Vorwurf unabhängig von Datenschutzeinstellungen funktionieren, also auch im "Incognito-Modus".
Ein Sprecher von Perplexity, Jesse Dwyer, erklärte, das Unternehmen habe bisher keine offizielle Kenntnis von der Klage erhalten. Zwar verbieten Metas Richtlinien Werbetreibenden das Sammeln sensibler Daten, doch die Klage wirft den Trackern vor, diese Schutzmechanismen zu umgehen. Google hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Falls das Gericht die Klage als Sammelklage zulässt, könnten sich weitere betroffene Nutzer der rechtlichen Auseinandersetzung anschließen. Die Klägerseite will Perplexity für die angebliche Ermöglichung unautorisierter Datenweitergabe an Dritte zur Verantwortung ziehen.
Der Fall wird nun vor dem Bundesgericht in San Francisco weiterverhandelt. Bei einem Erfolg könnte er zu einer strengeren Prüfung führen, wie KI-Unternehmen mit Nutzerdaten und der Weitergabe an Dritte umgehen. Zudem wird sich zeigen, ob sich weitere Betroffene der Klage als Gruppe anschließen dürfen.






