Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart

Sachsen: Selbst der Koalitionspartner findet diesen Polizeigesetzentwurf zu hart
Sachsen: Selbst der Koalitionspartner hält dieses Polizeigesetz für zu scharf
Vorspann Verhaltensscanner, Gesichtserkennung, Filmaufnahmen in Autos: Die geplante Novelle des Sächsischen Polizeigesetzes enthält zahlreiche Verschärfungen. Nach harscher Kritik aus der Zivilgesellschaft distanziert sich nun sogar der Koalitionspartner SPD von einigen Punkten des Entwurfs.
Veröffentlichungsdatum 20. Dezember 2025, 07:00 Uhr MEZ
Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft, Politik, Allgemeine Nachrichten
Artikeltext Eine geplante Reform des Sächsischen Polizeigesetzes stößt auf massiven Widerstand – selbst aus den Reihen der Regierungskoalition. Die SPD, als Koalitionspartner, kritisiert den Entwurf als überzogen hart und fordert weitreichende Änderungen. Ohne ihre Zustimmung wird das Gesetz in der aktuellen Fassung kaum eine Mehrheit finden, da die Koalition auf zusätzliche Stimmen aus der Opposition angewiesen ist.
Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) positioniert sich klar gegen den Entwurf und verlangt dessen vollständige Ablehnung. Begründet wird dies mit Befürchtungen über ausgeweitete Polizeibefugnisse und eine Schwächung der Bürgerrechte.
Die Vorbehalte der SPD beziehen sich auf mehrere zentrale Punkte des Gesetzentwurfs. Besonders problematisch sieht die Partei die Nutzung der Analysesoftware des Unternehmens Palantir, die ihrer Ansicht nach zur Speicherung personbezogener Daten in KI-Trainingsdatenbanken führen könnte. Stattdessen schlägt die SPD vor, die Polizei solle auf ein vortrainiertes KI-System zurückgreifen, um diese Risiken zu vermeiden.
Zudem lehnt die Partei den Einsatz von KI in der Videoüberwachung ab, etwa zur Verfolgung von Personen oder zur Echtzeit-Fernidentifizierung. Kritisch sieht sie auch die Ausweitung der Überwachung im öffentlichen Raum, darunter das Filmen in Fahrzeugen ohne konkreten Anlass sowie den Einsatz von Drohnen zu Beobachtungszwecken. Bei Bodycams in Privatwohnungen fordert die SPD strengere Kontrollen, und der Einsatz von Staatstrojanern soll nur bei unmittelbarer Gefahr erlaubt sein.
In der Terminologie wehrt sich die SPD gegen den unscharfen Begriff „Vorfeldstraftat“ und besteht auf die rechtlich präzisere Formulierung „strafbewehrte Vorbereitungshandlung". Zwar unterstützt die Partei einige Maßnahmen – etwa gegen Drohnen oder häusliche Gewalt –, steht aber den erweiterten Überwachungsbefugnissen insgesamt skeptisch gegenüber.
Bei Elektroschockpistolen plädiert die SPD für einen zurückhaltenden Ansatz: Ein Probebetrieb soll zunächst nur in zwei der fünf sächsischen Polizeidirektionen stattfinden, kombiniert mit einer verpflichtenden Evaluation und einer befristeten Testphase vor einer möglichen flächendeckenden Einführung.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht geht noch weiter und verurteilt den Entwurf als unverhältnismäßigen Eingriff in Privatsphäre und Versammlungsfreiheit. Die Partei fordert nicht nur die Ablehnung des aktuellen Vorhabens, sondern auch eine Rücknahme dessen, was sie als „autoritäre Maßnahmen“ in bestehenden Gesetzen bezeichnet.
Die Zukunft des Gesetzentwurfs hängt nun von den anstehenden Verhandlungen ab. Die Forderungen der SPD verringern die Chancen auf eine Verabschiedung in der aktuellen Form. Ohne ihre Unterstützung müsste die Koalition entweder oppositionelle Gruppen gewinnen oder den Entwurf deutlich überarbeiten.
Die grundsätzliche Ablehnung des BSW erhöht den Druck zusätzlich – eine endgültige Fassung wird voraussichtlich erhebliche Änderungen benötigen, um bürgerrechtliche Bedenken auszuräumen.

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