Sachsen erhöht Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine ab 2026

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen erhöht Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine ab 2026
Sachsen hat höhere Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine (WBS) angekündigt. Die Änderungen treten ab Januar 2026 in Kraft und ermöglichen es mehr Haushalten, Anspruch auf Sozialwohnungen zu erhalten. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) erklärte, die Anpassungen sollten auch der Mittelschicht den Zugang zum Förderprogramm eröffnen.
Die neuen Richtwerte sehen eine deutliche Erhöhung der zulässigen Bruttoeinkommensgrenzen vor. Für Single-Haushalte steigt die Obergrenze von 16.800 auf 20.520 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten liegt die neue Einkommensgrenze bei 30.780 Euro – bisher waren es 25.200 Euro.
Durch die Neuregelung erhalten mehr Bewohner Sachsens Zugang zu gefördertem Wohnraum. Ab Januar 2026 gelten die höheren Einkommenslimits, von denen Alleinstehende, Paare und Familien profitieren. Die Anpassungen orientieren sich an den erwarteten Lohnsteigerungen und sollen eine breitere Gruppe von Haushalten unterstützen.



