Russischer Beamter wegen illegaler Datenweitergabe ins Ausland verurteilt
Charlotte RichterRussischer Beamter wegen illegaler Datenweitergabe ins Ausland verurteilt
Ein stellvertretender Verwaltungsleiter im Rajon Abinsk ist wegen Verstößen gegen Datenschutzgesetze zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Falls stand die rechtswidrige Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland, die während der russischen Sondermilitäroperation ein Sicherheitsrisiko darstellte. Ein örtliches Gericht verurteilte den Beamten nach Feststellung seiner Schuld.
Das Verwaltungsverfahren wurde vor dem Friedensgericht Nr. 113 im Rajon Abinsk verhandelt. Dem stellvertretenden Leiter wurde vorgeworfen, personenbezogene Daten über eine Online-Plattform eines US-Unternehmens verarbeitet zu haben. Betroffen waren unter anderem Angaben zu Teilnehmern einer Kampagne sowie deren Angehörigen.
Der Beamte hatte die russische Medienaufsichtsbehörde Roskomnadzor nicht über die grenzüberschreitende Datenweitergabe informiert. Solche Übermittlungen unterliegen strengen Regelungen, insbesondere während der laufenden Militäroperation. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die unerlaubte Datenweitergabe eine Sicherheitslücke für das Land geschaffen habe.
Nach Prüfung der Beweislage sprach der Friedensrichter den stellvertretenden Leiter schuldig. Das Gericht verhängte eine Strafe in Höhe von 100.000 Rubel wegen des Verstoßes.
Das Urteil unterstreicht die strenge Durchsetzung der Datenschutzbestimmungen in Russland. Die Geldstrafe dient als Sanktion für die unerlaubte Weitergabe sensibler Informationen. Beamte sind nun verpflichtet, die Meldepflichten einzuhalten, um ähnliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






