RN-Bürgermeister entfernen EU-Flaggen – Paris spricht von "Verrat"
Sebastian VoigtRN-Bürgermeister entfernen EU-Flaggen – Paris spricht von "Verrat"
Mehrere Bürgermeister der französischen Partei Rassemblement National (RN) haben in den letzten Monaten EU-Flaggen von ihren Rathäusern entfernt. Der Schritt hat Kritik von Regierungsvertretern ausgelöst, die den Bürgermeister vorwerfen, die europäischen Verpflichtungen Frankreichs zu untergraben.
Ende März ließ Anthony Garéneaux-Glinkowski, der neu gewählte RN-Bürgermeister von Harnes, sowohl die EU-Flagge als auch die ukrainische Flagge vom Rathaus entfernen. Seine Entscheidung folgte ähnlichen Schritten anderer RN-Bürgermeister, darunter Christophe Barthès, der die EU-Flagge vor dem Rathaus von Carcassonne abhängte.
Bereits zu Beginn dieses Jahres hatten mehrere ländliche Gemeinden aus Protest gegen das Mercosur-Handelsabkommen EU-Flaggen eingeholt. Zwar gibt es derzeit kein Gesetz, das Rathäuser zur dauerhaften Haltung der EU-Flagge verpflichtet – mit Ausnahme bestimmter Anlässe –, doch ein 2023 eingebrachter Gesetzentwurf, der größere Gemeinden zur Flaggenführung verpflichten soll, liegt weiterhin im Senat auf Eis.
Die Regierung verurteilte die Entfernungen scharf. Jean-Noël Barrot, Minister für Europa und auswärtige Angelegenheiten, bezeichnete die Aktion als "Verrat" an den europäischen Verpflichtungen Frankreichs. Benjamin Haddad, Staatssekretär für Europa, warf den Bürgermeistern "Populismus" vor und argumentierte, die Haltung der RN habe sich nicht weiterentwickelt.
RN-Chefin Marine Le Pen hingegen verteidigte das Vorgehen der Bürgermeister. Sie stellte die Entfernung der Flaggen als legitime Ausübung nationaler Souveränität und demokratischer Entscheidungsfreiheit dar.
Der Streit unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen lokalen RN-Vertretern und der Zentralregierung über das Verhältnis Frankreichs zur EU. Da es keine gesetzliche Pflicht zur Flaggenführung gibt, bleibt den Gemeinden die Freiheit der Entscheidung – doch die politische Debatte dauert an.






