Riester-Rente adé: Neue Altersvorsorge bringt mehr Flexibilität und Risiko
Sebastian VoigtRiester-Rente adé: Neue Altersvorsorge bringt mehr Flexibilität und Risiko
Die deutsche Bundesregierung ersetzt die Riester-Rente durch das neue Altersvorsorge-Reformgesetz. Die Änderungen zielen darauf ab, die staatlichen Zuschüsse zu vereinfachen und die Förderberechtigung auf Selbstständige auszuweiten. Die wichtigsten Neuerungen werden schrittweise ab 2025 eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2025 startet ein neues leistungsorientiertes Altersvorsorgekonto. Anders als im alten System bietet es riskantere Anlageoptionen ohne garantierte Renditen. Ziel ist es, die Ersparnisse enger an die Entwicklung der Kapitalmärkte zu knüpfen.
Weitere Reformen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Dann haben Selbstständige – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus – Anspruch auf Förderung. Auch Personen, die Einkünfte nach bestimmten Abschnitten des Einkommensteuergesetzes erzielen, werden direkt förderberechtigt.
Die Zuschussregelung wird grundlegend überarbeitet: Der Staat übernimmt 50 Prozent der Beiträge bis zu 360 Euro und 25 Prozent für Beträge bis zu 1.800 Euro. Eltern, die jährlich 300 Euro einzahlen, erhalten einen vollen 100-Prozent-Zuschuss. Die maximale Grundförderung pro Jahr beträgt 540 Euro.
Die Gebühren für Standardkonten werden auf maximal 1 Prozent gedeckelt, um die Kosten für Sparer kalkulierbar zu halten.
Die Reform löst die Riester-Rente schrittweise ab und führt ein flexibleres System ein. Selbstständige erhalten erstmals Zugang zu staatlichen Zuschüssen, während Anleger riskantere Optionen ohne Garantien wählen können. Die Änderungen werden stufenweise umgesetzt – die ersten Anpassungen greifen 2025, die vollständigen Förderregeln gelten ab 2027.






