Regierung prüft wöchentliche Höchstarbeitszeit – doch es gibt eine Bedingung
Sebastian VoigtRegierung prüft wöchentliche Höchstarbeitszeit – doch es gibt eine Bedingung
Die deutsche Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, eine wöchentliche Obergrenze für Arbeitszeiten zu prüfen. Doch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betont, dass dies nur möglich sei, wenn Arbeitgeber eine digitale Zeiterfassung einführen. Der Schritt folgt einer EU-Richtlinie sowie einem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die Arbeitszeiterfassung zu modernisieren.
Union und SPD hatten die Idee einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert. Zudem versprachen sie ein vereinfachtes System für die elektronische Zeiterfassung – mit zusätzlicher Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen während der Umstellungsphase.
Klüssendorf machte deutlich, dass die digitale Erfassung keine reine Parteiforderung sei, sondern eine EU-Vorgabe. Ohne präzise Aufzeichnungen ließe sich eine wöchentliche Obergrenze nicht kontrollieren, argumentierte er. Die SPD bleibt dabei, Arbeitnehmerrechte zu stärken, räumt aber Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung ein.
Laut Klüssendorf verhindert die digitale Überwachung, dass Arbeitgeber einseitig die Arbeitszeiten ausdehnen. Er stellte das System als Schutzmechanismus und nicht als Belastung dar, der faire Bedingungen für Beschäftigte sichere. Der Koalitionsplan knüpft eine mögliche wöchentliche Arbeitszeitobergrenze an die verpflichtende digitale Zeiterfassung. Unternehmen – insbesondere kleinere Betriebe – erhalten Hilfe bei der Anpassung an die neuen Regeln. Die Haltung der SPD zeigt: Flexibilität darf nicht auf Kosten des bestehenden Arbeitsschutzes gehen.






