Reformen der Gewerbeordnung: Weniger Bürokratie für Handel und Industrie geplant

Reformen der Gewerbeordnung: Weniger Bürokratie für Handel und Industrie geplant
Wirtschaftsministerium schlägt weitreichende Reformen für Handel und Industrie vor
Das deutsche Wirtschaftsministerium hat umfassende Änderungen der Handels- und Industrievorschriften vorgeschlagen. Der Entwurf zur Novelle des Gewerbeordnung-Gesetzes zielt darauf ab, bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen, während gleichzeitig bestimmte verfassungsrechtliche Regelungen verschärft werden sollen. Eine öffentliche Konsultation zu den Plänen läuft noch bis zum 20. Februar.
Der Entwurf sieht mehrere zentrale Reformen vor: Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen künftig keine gewerberechtliche Genehmigung als Industrieanlage mehr benötigen – vorausgesetzt, sie werden von Fachbetrieben installiert und regelmäßig auf elektrische Sicherheit überprüft. Zudem verlängert sich die Gültigkeitsdauer ungenutzter Gewerbeerlaubnisse von fünf auf sieben Jahre, mit der Option auf weitere Verlängerungen.
Bei Betriebsübergängen wird die sogenannte Schonfrist von drei auf fünf Jahre ausgeweitet. Die Vorlagen für behördliche Nachweise werden vereinfacht, indem digitale Einreichungen auf Anforderung der Behörden möglich werden. Darüber hinaus sollen landesrechtliche Baugenehmigungen und naturschutzrechtliche Zulassungen in das gewerberechtliche Verfahren integriert werden, um bürokratische Schritte zu reduzieren.
Damit die Reformen in Kraft treten, muss der Bundestag zunächst den Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung verabschieden. Falls erforderlich, prüft und beschließt anschließend der Bundesrat das Vorhaben. Im Anschluss unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, wobei verfassungsändernde Passagen eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordern. Die finale Fassung wird dann im Bundesgesetzblatt verkündet, bevor sie Rechtskraft erlangt.
Die geplanten Reformen sollen Unternehmen entlasten, ohne die Kontrolle in zentralen Bereichen zu lockern. Bei Annahme des Entwurfs würden die Neuerungen die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur beschleunigen, die Gültigkeit von Erlaubnissen verlängern und Compliance-Prozesse modernisieren. Bis zum 20. Februar kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf einreichen.



