Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer vor Gericht enden
Charlotte RichterRechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren soll nicht immer vor Gericht enden
Schwarzfahren bleibt ein großes Problem im deutschen Justizsystem – jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe steht im Zusammenhang mit dieser Straftat. 2024 betraf jeder achte Fall sogar Fernverkehrsfahrten. Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert nun Reformen, um die Gerichte zu entlasten, ohne die Ahndung schwerwiegender Verstöße aufzuweichen.
Frister kritisiert, dass das aktuelle Recht Freiheitsstrafen nicht als letztes Mittel behandelt. Einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Überwinden von Sperren – solle seiner Meinung nach nicht als schweres Verbrechen gewertet werden. Gleichzeitig lehnt er es ab, die Tat zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen oder Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs komplett abzuschaffen.
Bei Fernverkehrs-Schwarzfahrern bliebe es auch nach seinen Vorschlägen bei strafrechtlichen Konsequenzen. Frister betont, dass nur besonders verwerfliches Verhalten vor Gericht gehören sollte. Sein Ziel: unnötige Prozesse reduzieren, während vorsätzliche und schwerwiegende Verstöße weiterhin geahndet werden.
Die geplanten Änderungen würden die Justiz entlasten, indem Bagatellfälle künftig weniger Gewicht erhalten. Gerichte könnten sich so auf schwerere Straftaten konzentrieren und Ersatzfreiheitsstrafen verringern. Fristers Konzept sieht vor, dass Fernverkehrs-Schwarzfahrer weiterhin strafrechtlich belangt werden, während geringfügige Verstöße künftig ohne Kriminalstrafe bleiben.






