Plan zur Brandschutzbedarfsplanung wird aktualisiert

Plan zur Brandschutzbedarfsplanung wird aktualisiert
Brandschutzbedarfsplan wird überarbeitet
Vorspann Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet. Dieser gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Feuerwehr im Notfall schnelle und professionelle Hilfe. Feuerwehren sind bundesweit nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern zunehmend auch in den Bereichen Rettungsdienst, Patiententransport, Einsatzkoordination, vorbeugender Brandschutz sowie Brandschutzerziehung und -aufklärung gefragt. Das Sächsische Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (§§ 6 und 7 SächsBrSchG) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als örtliche Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Demnach obliegt der Stadt Chemnitz die Verantwortung für eine kommunale Feuerwehr als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu gewährleisten, liegt bei der Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Dafür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandschutzspezifische Aspekte als auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im kommunalen Haushaltswesen berücksichtigt (gemäß § 72 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung). Mit Blick auf die Freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz zu erhalten oder auszubauen.
Veröffentlichungsdatum 17. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Stichwörter Finanzen, Wirtschaft
Artikeltext Der Chemnitzer Stadtrat hat einen neuen Brandschutzbedarfsplan verabschiedet, der die künftige Ausrichtung der städtischen Einsatzkräfte vorgibt. Die aktualisierte Strategie umfasst sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die Freiwilligen Feuerwehren und soll sicherstellen, dass sie den öffentlichen Erwartungen an schnelle und fachkundige Einsätze gerecht werden. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Feuerwehr im Notfall zuverlässig und professionell handelt.
Die Stadt Chemnitz trägt als Teil ihrer Selbstverwaltungsaufgaben die Verantwortung für die kommunale Feuerwehr. Dazu zählen Brandbekämpfung, technische Rettung, notfallmedizinische Versorgung und die Aufklärung über Brandschutzmaßnahmen. Der am 17. Dezember 2025 beschlossene Plan legt fest, wie sich diese Dienstleistungen in den kommenden Jahren weiterentwickeln sollen.
Der überarbeitete Brandschutzbedarfsplan wird den Rahmen für die Notfallvorsorge in Chemnitz in den nächsten Jahren prägen. Er stellt sicher, dass sowohl Haupt- als auch Ehrenamtliche über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Die Stadt wird die Umsetzung weiterhin begleiten und dabei die finanziellen Mittel verantwortungsvoll steuern.



