Nur eine von fünf Aufenthaltserlaubnissen in Magadan bewilligt – acht bleiben frei
Charlotte RichterNur eine von fünf Aufenthaltserlaubnissen in Magadan bewilligt – acht bleiben frei
Die Migrationsabteilung der Regionalverwaltung Magadan führte am 11. Juni 2026 eine Sitzung durch, um die Quote für befristete Aufenthaltserlaubnisse in der Region zu verteilen. Zu diesem Zeitpunkt standen noch acht solche Genehmigungen zur Verfügung.
Während der Sitzung prüften die Behörden fünf Anträge auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Jeder Antrag wurde anhand der in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Auswahlkriterien bewertet.
Dabei erhielt ein Antragsteller die Genehmigung für eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die übrigen vier ausländischen Antragsteller wurden im Rahmen desselben Verfahrens abgelehnt.
Die Sitzung endete mit einer vergebenen Quote und vier Ablehnungen. Damit bleiben in der Region Magadan noch acht befristete Aufenthaltserlaubnisse unvergeben. Die Entscheidungen wurden in Übereinstimmung mit den bestehenden rechtlichen Vorgaben getroffen.






