Niedersachsen reformiert Härtefallkommission: Schnellere Entscheidungen für Schutzbedürftige

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Gebäude mit Fenstern, einer Fahne und Flaggen an Stangen unten sowie einem Baum mit Ästen.

Niedersachsen reformiert Härtefallkommission: Schnellere Entscheidungen für Schutzbedürftige

Niedersachsen kündigt Reform der Härtefallkommission an – schnellere Verfahren, weniger Verzögerungen

Die Landesregierung in Niedersachsen hat Pläne zur Reform der Härtefallkommission vorgelegt, um die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen und Verzögerungen abzubauen. Der Senat billigte einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Vorschriften, der auf die stark gestiegene Zahl an Anträgen und strukturelle Engpässe reagiert.

Innenministerin Daniela Behrens (zuständig für Inneres, Sport und Digitalisierung) stellte die Neuerungen auf einer Pressekonferenz vor. Sie betonte die Notwendigkeit effizienterer Abläufe, ohne dabei die zentrale Aufgabe der Kommission zu gefährden: die Gewährung eines legalen Aufenthaltsstatus für ausländische Staatsangehörige aus humanitären Gründen.

Die Härtefallkommission Niedersachsen bietet Menschen mit außergewöhnlichen persönlichen oder humanitären Umständen einen rechtlichen Weg. Seit ihrer Gründung im Jahr 2006 wurden die Regelungen bereits fünfmal überarbeitet. Nun soll eine sechste Novelle die wachsenden Herausforderungen bewältigen.

Allein 2024 verdoppelten sich die Anträge nahezu auf 1.296 Fälle. Bis September 2025 gingen weitere 1.681 neue Gesuche ein, sodass sich die Zahl der noch nicht bearbeiteten Fälle auf 1.993 erhöhte. Der Ansturm belastet die Kapazitäten erheblich – ein Grund für die geplanten Reformen.

Zu den zentralen Änderungen gehört die Abschaffung der Vorprüfungsstelle, um Ressourcen freizusetzen. Antragstellende müssen künftig sämtliche Unterlagen und Begründungen von vornherein einreichen. Zudem wird der Katalog der Ablehnungsgründe erweitert, was der Kommission eine effizientere Steuerung der Arbeitslast ermöglichen soll.

Behrens unterstrich zwar die Bedeutung der Kommission, räumte aber ein, dass die aktuellen Verfahren „nicht mehr tragbar“ seien. Ziel der Reform sei es, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, ohne die faire Prüfung echter Härtefälle zu gefährden.

Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren, bevor die Änderungen in Kraft treten. Bei Annahme werden sie die Arbeitsweise der Kommission grundlegend verändern – zwischen Effizienzsteigerung und humanitärer Verantwortung.

Die Reform kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Niedersachsen mit fast 2.000 ausstehenden Anträgen einen Rekordstand erreicht hat. Das Land erwartet, dass die Neuregelungen die Rückstände abbauen und die Wartezeiten für schutzbedürftige Antragstellende verkürzen werden.