Neues Gesetz: Bundesregierung wehrt sich gegen Einschüchterungsklagen gegen Journalisten und NGOs

Kabinett beschließt besseren Schutz gegen Einschüchterungsklagen - Neues Gesetz: Bundesregierung wehrt sich gegen Einschüchterungsklagen gegen Journalisten und NGOs
Bundesregierung beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
Bundesregierung beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
- Dezember 2025, 15:27 Uhr
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das Journalisten, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) besser vor missbräuchlichen Klagen schützen soll, die darauf abzielen, die öffentliche Debatte zum Schweigen zu bringen. Solche Klagen, bekannt als SLAPPs (strategic lawsuits against public participation – strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung), dienen dazu, Kritiker einzuschüchtern oder ihre Ressourcen zu erschöpfen. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) brachte das Gesetz ein, um die Schutzmechanismen zu stärken und zu verhindern, dass sich solche Fälle in Deutschland weiter ausbreiten.
Das Gesetz setzt die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in deutsches Recht um. Künftig können Gerichte eine Klage als SLAPP einordnen, wenn ihr Hauptzweck darin besteht, die Teilnahme am öffentlichen Diskurs einzuschränken, zu bestrafen oder abschreckend zu wirken. Um eine zügige Abweisung solcher Klagen zu ermöglichen, erhalten sie eine vorrangige Behandlung – so sollen missbräuchliche Ansprüche frühzeitig abgewehrt werden.
Das Gesetz sieht zudem strengere Schutzmaßnahmen für Akteure der öffentlichen Debatte vor. Durch finanzielle Sanktionen, beschleunigte Verfahren und die verpflichtende Veröffentlichung von Urteilen soll die Bundesregierung unberechtigte Klagen entmutigen. Die Regelungen gelten für Journalisten, Aktivisten und Forscher, die mit Klagen konfrontiert werden, die ihre Arbeit unterdrücken sollen.



