17 June 2026, 19:20

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen "Stornierungsbutton"

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Ab 19. Juni brauchen Webshops einen "Stornierungsbutton"

Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Diese Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Der Button muss genauso leicht zugänglich sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.

Die neue Vorschrift ändert nichts an dem bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht. Verbraucher haben weiterhin 14 Tage Zeit, um nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt einer Ware vom Kauf zurückzutreten. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Bei einer Stornierung müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten. Der Prozess darf nicht mehr Informationen verlangen als beim ursprünglichen Vertragsabschluss nötig waren. Andere EU-Länder werden die Regelung erst einführen, sobald sie die Richtlinie in nationales Recht überführt haben.

Der „Stornierungsbutton“ ist in Deutschland nun für Online-Verträge verpflichtend. Er soll Verbrauchern eine einfache und einheitliche Möglichkeit bieten, sich von Verträgen zu lösen. Unternehmen müssen die Vorgabe einhalten, um verlängerte Widerrufsfristen für ihre Kunden zu vermeiden.

Hintergrund der Neuerung ist eine EU-Richtlinie, die den Widerrufsprozess für Verbraucher vereinfachen soll. Noch haben jedoch nicht alle Mitgliedstaaten die Regelung in nationales Recht umgesetzt.

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