Neue Friedhofsatzung 2026: Höhere Gebühren, mehr Mitgefühl für Trauernde
Sebastian VoigtNeue Friedhofsatzung 2026: Höhere Gebühren, mehr Mitgefühl für Trauernde
Im April 2026 steht eine neue Friedhofsatzung zur Abstimmung an. Der Entwurf sieht mehrere Änderungen vor, darunter Gebührenanpassungen und erweiterte Bestattungsmöglichkeiten. Die Verantwortlichen streben einen Ausgleich zwischen Kostendeckung und der Unterstützung trauernder Familien an.
Die überarbeitete Satzung trägt den gestiegenen Kosten Rechnung und zielt auf die vollständige Erstattung der Verwaltungs- und Bestattungskosten ab. Die Gebühren für Grabstellen werden steigen, doch die Stadt wird weiterhin einen Teil der Kosten subventionieren. Durch die Änderungen sollen jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 54.500 Euro erzielt werden.
Für Angehörige sieht der Vorschlag einen eigenen Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt verstorben sind – ohne zusätzliche Kosten vor. Urnenrasengräber dürfen künftig doppelt belegt werden, und individuelle Grabsteine werden zugelassen. Gleichzeitig steigen die Nutzungsgebühren für bestimmte Einrichtungen wie die Trauerhalle. Hier erhöht sich die Kostendeckungsquote von 40 auf 60 Prozent.
Der Stadtrat betont, dass das neue Finanzierungsmodell transparenter und nachhaltiger gestaltet wird. Einige Gebühren für Einrichtungen werden sogar gesenkt, um eine gerechtere Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die überarbeitete Satzung wird dem Stadtrat am 29. April 2026 zur Abstimmung vorgelegt. Bei Annahme treten die Änderungen kurz darauf in Kraft. Die Anpassungen sollen eine stabile Finanzierung sichern und gleichzeitig die Unterstützung für Trauernde aufrechterhalten.






