NABU klagt gegen Windpark in Brandenburg – Artenschutz in Gefahr
Die Naturschutzorganisation NABU hat eine Klage eingereicht, um den Bau eines Windparks in Brandenburg zu stoppen. Die Organisation beantragte am 20. April eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, dass die geplanten Windräder seltene Vogel- und Fledermausarten in der Wittstocker Ruppiner Heide gefährden. Noch im März hatten die Behörden das Vorhaben genehmigt.
Das Landesamt für Umwelt hatte grünes Licht für elf Windkraftanlagen in der Nähe von Zootzen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gegeben. Der NABU argumentiert, dass das Gebiet für bedrohte Arten von entscheidender Bedeutung ist, darunter die Breitflügelfledermaus, die auf die Heide als Lebensraum angewiesen ist.
In ihrem Antrag verweist die Organisation zudem auf Risiken für Seeadler, deren Nester sich etwa 700 Meter von den geplanten Windrädern entfernt befinden. Zudem fordert der NABU die Umsiedlung eines Mäusebussard-Nestes, das sich derzeit im Weg der geplanten Baukrane befindet.
Laut den Naturschützern stellt der Standort des Projekts eine direkte Bedrohung für geschützte Wildtiere dar. Ohne Eingreifen könnte der Windpark zu Todesfällen unter Fledermäusen und seltenen Vögeln führen.
Der Fall liegt nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sollte der NABU Erfolg haben, könnte sich der Baubeginn verzögern oder das Projekt müsste angepasst werden, um die heimische Tierwelt zu schützen. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Windpark wie geplant umgesetzt wird oder einer weiteren Umweltprüfung unterzogen wird.






