MoJ klärt Eigentumsrechte für Personen, denen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde

Admin User
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Zwei Mülltonnen neben einer Wand, eine Person steht und hält ein Stück Holz, eine weitere Person in der Mitte hält Papiere.

MoJ klärt Eigentumsrechte für Personen, denen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde

Eine neue Richtlinie klärt die Eigentumsrechte von Personen, die von einem Entzug der Staatsbürgerschaft betroffen sind. Der von der kommissarischen Unterstaatssekretärin Awatif Al-Sanad unterzeichnete Runderlass gibt Immobilienbehörden konkrete Anweisungen zum Umgang mit Privatwohnsitzen in solchen Fällen. Damit werden frühere Regierungsvorgaben zu diesem Thema präzisiert.

Betroffen sind vor allem Personen, die nach dem Verlust ihrer Staatsangehörigkeit aufgrund der „Besonderen Verdienste“-Regelung ihren rechtlichen Status änderten. Ihnen wird nun bestätigt, dass sie Wohneigentum behalten dürfen, das sie vor dem Entzug der Staatsbürgerschaft erworben haben. Die Maßnahme stellt sicher, dass bestehende Gesetze eingehalten werden.

Der Erlass steht im Einklang mit dem Kabinettsbeschluss Nr. 913, der die Voraussetzungen für den Erhalt von Rechten und Privilegien in solchen Fällen regelt. Mitarbeiter der Grundbuchämter wurden angewiesen, die neuen Bestimmungen umgehend umzusetzen. Al-Sanads Runderlass dient als verbindliche Handlungsanleitung zur Umsetzung des Beschlusses.

Die Entscheidung bestätigt, dass betroffene Personen Immobilien behalten dürfen, die sie vor dem Verlust der Staatsangehörigkeit gekauft haben. Behörden müssen die aktualisierten Vorgaben nun bei allen relevanten Grundstückstransaktionen anwenden. Der Erlass unterstreicht die Haltung der Regierung, bestimmte Rechte auch bei Änderungen des rechtlichen Status zu schützen.

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