Mexikos Wahlbehörde INE: Vollständig besetzt – doch der Streit um Legitimität bleibt
Charlotte RichterMexikos Wahlbehörde INE: Vollständig besetzt – doch der Streit um Legitimität bleibt
Mexikos Nationales Wahlinstitut (INE) hat nun einen vollzähligen Generalsekretariat – doch der Prozess sorgt für Streit. Alle elf Mitglieder wurden von der regierenden Koalition der Vierten Transformation (4T) bestimmt, wobei Schlüsselpositionen per Losverfahren statt durch breite Übereinkunft besetzt wurden. Kritiker monieren, dass die fehlende Einbindung der Opposition Zweifel an der Legitimität des Gremiums vor den entscheidenden Wahlen schüre.
Die Ernennungen 2023 begannen mit INE-Präsidentin Guadalupe Taddei Zavala, die ohne vorherige Abstimmung mit den Oppositionsparteien ausgewählt wurde. Ihre Berufung sowie die der Räte Blanca Yassahara Cruz García, Frida Denisse Gómez Puga und Arturo Manuel Chávez López vertieften die Bedenken hinsichtlich politischer Einflussnahme. Viele fragten sich, ob die neuen Mitglieder tatsächlich unabhängig handeln könnten.
Unter Taddeis Führung kam es schnell zu einer Blockade im Rat, die die Bestätigung wichtiger Leiter technischer Einheiten verhinderte. Die Lage spitzte sich weiter zu, als eine Justizreform 2024 vorsah, ihr die alleinige Entscheidungsgewalt über Personalernennungen zu übertragen – ganz ohne Kontrolle durch den Rat. Beobachter wiesen darauf hin, dass die Glaubwürdigkeit des INE zusätzlich litt, weil einige Räte enge Verbindungen zur Regierung pflegten.
Juristen und Wissenschaftler haben sich seitdem zu Wort gemeldet. Der Verfassungsrechtler Francisco Burgoa betonte, das neue Gremium müsse nun seine Unparteilichkeit unter Beweis stellen – insbesondere bei Entscheidungen, die den Wahlprozess 2027 betreffen. Irma Méndez, Forscherin an der FLACSO, unterstützte diese Forderung und argumentierte, die Räte müssten nun echte Autonomie zeigen, um das Vertrauen in die Institution wiederherzustellen.
Die nächsten großen Herausforderungen für das INE stehen 2027 an: die Präsidentschaftswahl und eine zweite Runde der Justizernennungen. Ob das Gremium ohne den Verdacht der Voreingenommenheit agieren kann, wird über seine künftige Glaubwürdigkeit entscheiden. Bis dahin bleibt die fehlende überparteiliche Unterstützung bei seiner Bildung ein zentraler Streitpunkt.






