28 June 2026, 04:33

Kasachstans Verfassungsgericht bestätigt umstrittene Berechnung von Kinderbetreuungsgeld

Verfassungsgericht prüft Beschwerde über Berechnung von Kinderbetreuungsleistungen

Kasachstans Verfassungsgericht bestätigt umstrittene Berechnung von Kinderbetreuungsgeld

Kasachstans Verfassungsgericht hat eine Beschwerde geprüft, die die Berechnungsweise von Kinderbetreuungsleistungen anfechtet. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Einbeziehung eines einkommensfreien Monats aufgrund von Mutterschaftsurlaub in die Berechnung die Zahlungen für berufstätige Schwangere unrechtmäßig kürzt.

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Die Beschwerdeführerin argumentierte, dass die aktuelle Methode Frauen im Mutterschaftsurlaub benachteilige. Sie behauptete, dass die Berücksichtigung eines Monats ohne Einkommen ihre Leistungsbezüge verringere und sie damit in eine ungerechtfertigte Nachteilssituation bringe.

Paragraf 1, Artikel 85 des Sozialgesetzbuchs legt das durchschnittliche Monatsgehalt für Leistungen fest, indem die Gesamteinnahmen der letzten 24 Monate vor Beginn der Leistung geteilt werden. Artikel 133 des Arbeitsgesetzbuchs besagt zudem, dass Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit nicht für unbezahlte Urlaubstage gezahlt werden und sich damit am tatsächlich erhaltenen Einkommen orientieren.

Das Gericht verwies darauf, dass die Verfassung soziale Sicherheit, den Schutz von Mutterschaft und Kindheit sowie die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Gleichzeitig räumte es ein, dass der Gesetzgeber befugt ist, die Berechnung von Leistungen zu regeln – vorausgesetzt, die verfassungsmäßigen Garantien bleiben gewahrt. Das Gericht betonte zudem, dass die Kindererziehung ein natürliches Recht und eine Pflicht der Eltern sei und Familie sowie Kindheit unter dem Schutz des Staates stünden.

Das Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, dass die aktuelle Berechnungsmethode nicht verfassungswidrig sei. Kinderbetreuungsleistungen dienen weiterhin dazu, den entgangenen Verdienst während der Elternzeit teilweise auszugleichen. Die Entscheidung bestätigt, dass die gesetzliche Regelung von Sozialleistungen im Einklang mit der Verfassung steht.

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