Jugendbetreuer stiehlt 20.000 Pfund für Fast Food und scheitert mit Rassismus-Vorwürfen
Sebastian VoigtJugendbetreuer stiehlt 20.000 Pfund für Fast Food und scheitert mit Rassismus-Vorwürfen
Ein Jugendbetreuer, der 20.000 Pfund von einem Gemeinschafts-Fitnessstudio gestohlen hat, ist wegen Diebstahls verurteilt worden. Joseph Johnson, der für das KO Community Project kostenlose Kampfsportkurse anbot, überwies Gelder der gemeinnützigen Organisation auf sein privates Konto und gab einen Teil davon für Fast Food aus. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und muss das Geld zurückerstatten.
Johnson war vom KO Community Project in London damit beauftragt worden, Kampfsporttrainings zu leiten. Nach einem Jahr wurde er entlassen – doch zuvor hatte er 20.000 Pfund von dem Vereinskonto auf sein eigenes umgebucht. Ein Teil des gestohlenen Geldes floss in Mahlzeiten bei McDonald’s.
Während der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht vertrat Johnson sich selbst, sparte so Anwaltskosten, lieferte aber eine chaotische Verteidigung. Er warf fast allen Beteiligten – einschließlich des Richters – Rassismus vor. Im Laufe der Zeit reichte er 54 Diskriminierungsklagen gegen Arbeitgeber ein, die diese tausende Pfund an Anwaltskosten kosteten. Nur eine dieser Klagen war erfolgreich – wegen unrechtmäßiger Lohnabzüge.
In einem separaten Fall forderte er von seinem früheren Chef 102.000 Pfund Schadensersatz wegen angeblicher rassistischer Diskriminierung. Das Gericht wies die Klage schließlich ab.
Letzte Woche wurde Johnson zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ausgesetzt auf zwei Jahre. Zudem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die gestohlenen Gelder sollen nun auf rechtlichem Weg zurückerlangt werden.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass Johnson dem Gefängnis entgeht, sofern er die Auflagen des Gerichts erfüllt. Die Behörden werden nun versuchen, die entwendeten 20.000 Pfund für die gemeinnützige Organisation zurückzuholen. Seine wiederholten, größtenteils erfolglosen Diskriminierungsklagen haben bei früheren Arbeitgebern erhebliche Prozesskosten hinterlassen.






