Jahrzehntelanger Streit um Haus auf fremdem Grund endet mit Urteilsspruch

Jahrzehntelanger Streit um Haus auf fremdem Grund endet mit Urteilsspruch
Ein langjähriger Grundstücksstreit hat nach einem Urteil des Oberlandesgerichts zugunsten der Kläger ein juristisches Ende gefunden. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Haus, das teilweise auf dem Grundstück des Bundeslands errichtet worden war – die Eigentümer müssen nun den umstrittenen Abschnitt herausgeben.
Der Konflikt begann, als das Haus über zwei angrenzende Grundstücke gebaut wurde. Ein erheblicher Teil des Gebäudes ragte dabei auf das Grundstück der Nachbarn, das den Klägern gehört. Die Nachbarn reichten daraufhin Klage ein und beanspruchten sowohl das Land als auch den darauf errichteten Hausabschnitt für sich.
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen die Beklagten nun den Teil des Hauses sowie das Grundstück, der bzw. das auf dem Eigentum der Kläger liegt, an diese abtreten. Das Urteil klärt zwar die Eigentumsverhältnisse, zwingt die Beklagten aber nicht, den Rest ihres Hauses zu räumen. Die Kläger erhalten damit die Kontrolle über das betroffene Land und den darauf stehenden Gebäudeteil zurück.



