Innenministerium ignoriert Warnungen: Asylsuchende werden trotz EU-Rechtszweifel an Grenzen abgewiesen
Finn WolfInnenministerium ignoriert Warnungen: Asylsuchende werden trotz EU-Rechtszweifel an Grenzen abgewiesen
Das deutsche Innenministerium hat trotz wiederholter Warnungen aus den eigenen Reihen eine umstrittene Praxis vorangetrieben, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. Über 1.300 Seiten interner Dokumente offenbaren erhebliche rechtliche Bedenken: Mitarbeiter bezeichnen das Vorgehen als "höchst problematisch" und "rechtlich nicht haltbar" nach EU-Recht. Die Regelung trat im Mai 2025 in Kraft und führt seitdem monatlich zu Dutzenden Abweisungen.
Erste Vorbehalte gegen die Praxis meldete bereits im August 2024 die Abteilung B 2 des Ministeriums und verwies auf "erhebliche rechtliche und politische Risiken" im Zusammenhang mit Grenzabweisungen. Einen Monat später bezeichnete ein Beamter den Plan in einer Vorlage für Innenministerin Nancy Faeser als "rechtlich nicht tragfähig". Bis Ende Januar 2025 prognostizierten Ministeriumsmitarbeiter, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate andauern würde.
Trotz dieser Warnungen unterzeichnete Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine Weisung, die die Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze offiziell erlaubte. Seither werden durchschnittlich 113 Antragsteller pro Monat zurückgewiesen. Doch interne Unterlagen betonen, dass solche Ablehnungen nur gerechtfertigt wären, wenn Bundesländer oder lokale Behörden eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" nachweisen – eine Voraussetzung, die bisher keine Region öffentlich erfüllt hat.
Anfang März 2025 legte die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums ein weiteres Gutachten vor, das Zweifel an der Vereinbarkeit der Praxis mit EU-Recht bekräftigte. Bisher haben weder Bundesländer noch Kommunen seit Inkrafttreten der Weisung Belege für eine derartige Bedrohungslage vorgelegt.
Die Regelung bleibt dennoch in Kraft; seit ihrer Einführung werden monatlich über 100 Asylantragsteller abgewiesen. Ministeriumsangehörige verweisen weiterhin auf ihre rechtlichen Schwachstellen, während keine lokale Behörde die erforderlichen extremen Risiken nachweisen konnte, um das Vorgehen zu rechtfertigen. Die Dokumente deuten darauf hin, dass die Praxis bei einer Anfechtung mit langwierigen juristischen Auseinandersetzungen rechnen müsste.






