Indore-Gericht erklärt Bhojshala-Komplex offiziell zum hinduistischen Saraswati-Tempel
Charlotte RichterIndore-Gericht erklärt Bhojshala-Komplex offiziell zum hinduistischen Saraswati-Tempel
Das Indore-Gericht des High Court von Madhya Pradesh hat entschieden, dass der Bhojshala-Komplex in Dhar ein hinduistischer Tempel ist, der der Göttin Vagdevi Saraswati geweiht ist. Mit diesem Urteil wird eine Anordnung der Archäologischen Vermessung Indiens (Archaeological Survey of India, ASI) aus dem Jahr 2003 aufgehoben, die sowohl Hindus als auch Muslimen die Ausübung ihres Glaubens an diesem Ort unter strengen zeitlichen Beschränkungen erlaubte. Die Entscheidung folgt auf jahrelange juristische Auseinandersetzungen über die historische und religiöse Bedeutung des Bauwerks aus dem 11. Jahrhundert.
Das Gericht hob die Regelung der ASI von 2003 auf, die Hindus nur die Verehrung an Dienstagen und während des Basant-Panchami-Festes gestattete, während Muslimen das Freitaggebet zwischen 13 und 15 Uhr ermöglicht wurde. Der Richterspruch erfolgte als Reaktion auf Klagen der Hindu Front for Justice und von Kuldeep Tiwari, die exklusive hinduistische Gebetsrechte sowie die Rückführung einer Saraswati-Statue forderten, die derzeit in einem Londoner Museum ausgestellt ist. Gleichzeitig wies das Gericht Gegenklagen der Maulana-Kamaluddin-Wohlfahrtsgesellschaft, von Salek Chand Jain und Qazi Zakullah zurück, die sich gegen eine Änderung der bisherigen Praxis aussprachen.
In seiner Begründung bestätigte das Gericht, dass der Bhojshala-Komplex historisch mit Raja Bhoj aus der Parmar-Dynastie verbunden ist und ursprünglich als Zentrum für das Studium des Sanskrit sowie als Tempel der Göttin Saraswati errichtet wurde. Architekturhistorische und literarische Quellen stützen die Existenz eines Tempels an dieser Stelle. Obwohl das Gericht die religiöse Identität Bhojshalas als hinduistisch anerkannte, überwies es der indischen Zentralregierung und der ASI die Entscheidung über Verwaltung, Management und die Wiederbelebung der Sanskrit-Lehrtätigkeiten.
Trotz der Änderungen bleibt die ASI gemäß dem Gesetz über antike Denkmäler und archäologische Stätten und Überreste von 1958 für die allgemeine Aufsicht über den Komplex zuständig. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass Anträge auf Rückgabe der Saraswati-Statue aus dem Londoner Museum von der indischen Regierung geprüft werden könnten.
Das Urteil markiert eine bedeutende Wende in der Verwaltung des Bhojshala-Komplexes, der nun offiziell als hinduistische Stätte anerkannt wird, während die administrative Verantwortung bei der ASI verbleibt. Die Entscheidung ebnet den Weg für mögliche Änderungen in den religiösen Praktiken vor Ort sowie für die Rückkehr der Saraswati-Statue. Die indische Regierung und die ASI müssen nun festlegen, wie sie die gerichtlichen Vorgaben zur künftigen Verwaltung des Geländes und zu Bildungsaktivitäten umsetzen.






