15 May 2026, 20:39

Indien droht Aktivisten Sudha Bharadwaj und Varavara Rao die Rückkehr ins Gefängnis

Eine Gruppe von Menschen steht vor einer Menge mit Kameras, Handys und Mikrofonen, mit einem Banner, einer Wand und Glastüren im Hintergrund, wahrscheinlich protestieren sie gegen das Verbot des Hongkonger Auslieferungsgesetzes.

Indien droht Aktivisten Sudha Bharadwaj und Varavara Rao die Rückkehr ins Gefängnis

Die Nationale Ermittlungsbehörde Indiens (NIA) hat einen Antrag auf Widerruf der Haftverschonung für die Aktivisten Sudha Bharadwaj und Varavara Rao im Fall des Elgar Parishad eingereicht. Beide werden beschuldigt, gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen zu haben, indem sie im Januar an einem Treffen teilnahmen, das laut Behörde die nationale Sicherheit gefährdete.

Die Anhörung zu dem Antrag der NIA ist für den 22. Mai angesetzt. Raos Anwalt hat bereits angekündigt, die Vorwürfe anzufechten.

Bharadwaj und Rao waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf freien Fuß gesetzt worden – Bharadwaj im Dezember 2021 und Rao im August 2022. Ihre Entlassung war an strenge Bedingungen geknüpft, darunter ein Kontaktverbot zu Mitbeschuldigten oder Personen, die mit dem Fall in Verbindung stehen.

Laut NIA nahmen beide am 19. Januar an einem Treffen auf der Terrasse des Mumbai Press Club teil. An der Versammlung sollen demnach auch andere Mitbeschuldigte teilgenommen haben, die ebenfalls auf Bewährung frei sind. Die Behörde wirft ihnen vor, bei dem Treffen die Ideologie der Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch) propagiert und über die Zukunft der städtischen Naxaliten-Bewegung gesprochen zu haben.

In dem am 15. Mai eingereichten Antrag argumentiert die NIA, das Treffen habe eine direkte Bedrohung für die Souveränität und Sicherheit Indiens dargestellt. Zur Untermauerung ihrer Behauptungen legte die Behörde einen Bericht des Untersuchungsausschusses des Press Clubs vor.

Raos Anwalt, R. Sathyanarayana, erklärte, man werde die Vorwürfe der NIA anfechten. Eine offizielle Stellungnahme soll bei der nächsten Verhandlung eingereicht werden.

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Das zuständige Sondergericht wird den Antrag der NIA am 22. Mai prüfen. Sollte die Haftverschonung widerrufen werden, müssten Bharadwaj und Rao erneut in Untersuchungshaft. Die Entscheidung hängt davon ab, ob das Gericht die angeblichen Verstöße gegen die Bewährungsauflagen als schwerwiegend genug erachtet, um den Widerruf zu rechtfertigen.

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