27 April 2026, 16:10

Gericht kippt rechtswidrige Personenkontrolle an deutsch-luxemburgischer Grenze

Detailiertes altes Kartenbild der Provinzen Luxemburgs mit beschrifteten Grenzen, Städten und geographischen Merkmalen.

Gericht kippt rechtswidrige Personenkontrolle an deutsch-luxemburgischer Grenze

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass eine Personenkontrolle an einem Reisenden, der von Luxemburg nach Deutschland einreiste, rechtswidrig war. Der Beschluss folgt auf einen Fall, in dem Bundespolizisten im Juni 2025 einen Fahrgast in einem Reisebus an einer Raststätte an der Autobahn kontrollierten. Die Richter in Koblenz urteilten, dass die Grenzkontrolle gegen EU-Vorschriften verstieß.

Der Vorfall ereignete sich, als der Kläger mit einem Fernbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs war. Bei einem Halt an der Autobahn A8 führte die Bundespolizei eine stichprobenartige Personenkontrolle durch. Der Reisende focht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme später an und argumentierte, Deutschland habe die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengener Grenzkodex nicht ausreichend begründet.

Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Kläger recht und erklärte die Kontrolle für unzulässig. Die Richter stellten fest, dass die Behörden keine hinreichenden Belege für eine schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit vorgelegt hatten. Nach Artikel 25 des Schengener Grenzkodex sind solche Kontrollen nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Deutschland hatte die Grenzüberprüfungen zwischen Luxemburg und Deutschland vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 verlängert. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verantwortlichen die Bedrohungslage nicht ausreichend geprüft oder eine plötzliche Entwicklung dokumentiert hatten, die eine Verlängerung erforderlich machte. Ohne diese Begründung fehlte der Identitätsfeststellung die rechtliche Grundlage.

Gegen das Urteil kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden. Bundespolizisten dürfen solche Kontrollen nur durchführen, wenn sie mit dem EU-Recht vereinbar sind.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die Personenkontrolle die gesetzlichen Grenzen überschritten hat. Gleichzeitig unterstreicht sie die strengen Voraussetzungen, unter denen EU-Mitgliedstaaten Binnengrenzkontrollen wieder einführen oder verlängern dürfen. Der Fall steht nun vor einer möglichen Berufung.

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