09 June 2026, 17:02

Gericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin wegen Fehlzeiten ausschließen

Richterentscheid: Private Schule darf Schüler mit vielen Fehltagen ablehnen

Gericht bestätigt: Privatschule darf Schülerin wegen Fehlzeiten ausschließen

Ein Frankfurter Privatgymnasium hat einen Rechtsstreit um die Nicht-Wiederaufnahme einer 17-jährigen Schülerin gewonnen. Das Oberlandesgericht gab der Schule recht und begründete seine Entscheidung damit, dass wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten die Vertragsverlängerung zu Recht verweigert hätten. Der Fall begann, nachdem die Eltern der Schülerin die Frist für die Wiederanmeldung versäumt hatten und später die Entscheidung der Schule gerichtlich anfochten.

Im Mittelpunkt des Streits stand eine 17-Jährige, die eine englischsprachige Privatschule besuchte. Ihre Eltern hatten es versäumt, sie fristgerecht für das folgende Schuljahr wieder anzumelden. Die Schule lehnte daraufhin eine Vertragsverlängerung ab und berief sich dabei auf die langjährige Liste unentschuldigter Fehlzeiten der Schülerin.

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Die Eltern zogen vor das Frankfurter Amtsgericht, das zunächst eine einstweilige Verfügung zu ihren Gunsten erließ. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch später auf. Es bestätigte, dass Schulen nicht verpflichtet seien, Verträge zu verlängern, sofern die Ablehnung eines neuen Vertrags nicht willkürlich erfolge.

Während des gesamten Verfahrens hatte die Schule der Schülerin mehrfach die Möglichkeit angeboten, Prüfungen nachzuholen, und damit ihre fortlaufende Unterstützung gezeigt. Mit dem endgültigen Urteil des Oberlandesgerichts ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen – eine weitere Berufung ist nicht mehr möglich.

Die Entscheidung stärkt das Recht der Schule, eine Wiederaufnahme aufgrund von Fehlzeiten abzulehnen. Zudem stellt das Urteil klar, dass Privatschulen nicht gezwungen sind, Schülerinnen und Schüler zu behalten, wenn deren Fehlzeiten eine Vertragsverlängerung nicht rechtfertigen. Der Fall gilt damit als juristisch abschließend geklärt.

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