Endgültige Niederlage: Gennadi Schulga verliert Mandat nach Fehlzeiten-Streit
Julian HartmannEndgültige Niederlage: Gennadi Schulga verliert Mandat nach Fehlzeiten-Streit
Das Neunte Kassationsgericht für allgemeine Gerichtsbarkeit hat die Berufung von Gennadi Schulga gegen den Entzug seines Abgeordnetenmandats in der Gesetzgebenden Versammlung der Region Primorje zurückgewiesen. Das Urteil folgt auf einen langwierigen Rechtsstreit über seinen Ausschluss wegen wiederholter unentschuldigter Fehlzeiten in Ausschusssitzungen.
Im April 2025 hatte die Gesetzgebende Versammlung Schulga sein Mandat entzogen. Die Entscheidung stützte sich auf ein regionales Gesetz, das bei mehr als fünf unentschuldigten Fehlzeiten in Ausschusssitzungen einen vorzeitigen Mandatsverlust vorsieht. Schulga hatte sechs Sitzungen des Ausschusses für Sozialpolitik ohne triftigen Grund versäumt.
Er focht den Beschluss an und argumentierte, die regionale Regelung stehe im Widerspruch zum Bundesrecht. Zunächst gaben ihm das Fünfte Berufungsgericht und das Neunte Kassationsgericht recht: Sie erklärten die lokale Bestimmung für ungültig, hoben seinen Mandatsentzug auf und wiesen das Parlament an, ihn wieder einzusetzen.
Das Regionalgericht Primorje kehrte diese Entscheidung später um. Es begründete, Schulgas Ausschluss sei rechtmäßig gewesen, da die Regelung zum Zeitpunkt der Entscheidung noch formal in Kraft gewesen sei. Das Neunte Kassationsgericht bestätigte diese Kehrtwende und wies Schulgas Beschwerde endgültig ab.
Stanislaw Kulganik, Leiter der Kanzlei Winogradowa, Kulganik & Partner, erklärte, der Zeitpunkt der für ungültig erklärten Regelung sei für den Fall irrelevant. Schulga gibt sich jedoch nicht geschlagen und kündigte an, vor das Oberste Gericht zu ziehen.
Mit der Entscheidung des Kassationsgerichts ist Schulgas Ausschluss aus der Gesetzgebenden Versammlung nun rechtmäßig bestätigt. Seine weiteren Rechtsmittel beschränken sich auf das Oberste Gericht. Im Mittelpunkt des Falls steht die Gültigkeit eines Regionalgesetzes, das bei wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten einen vorzeitigen Mandatsverlust ermöglicht.






