07 June 2026, 14:01

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – jetzt droht Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – jetzt droht Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland hat die EU-Frist für die Umsetzung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen, die der Bekämpfung von Lohnungleichheit dienen sollen, hätten eigentlich bis Montag, den 10. Juni 2026, in Kraft treten müssen. Nun droht dem Land ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.

Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz hätte bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Doch Verzögerungen haben die geplante Einführung auf Anfang 2027 verschoben. Nach den neuen Vorschriften müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede berichten. Die ersten Berichte sind nun für Juni 2028 fällig.

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Beschäftigte erhalten das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Gehälter für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern. Arbeitgeber müssen zudem in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter angeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren früheren Verdiensten fragen. Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied in der EU liegt derzeit bei 11,1 %, während Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer.

Die Europäische Kommission könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, weil die Frist nicht eingehalten wurde. Sollte das Land nicht zeitnah nachbessern, könnten weitere Sanktionen folgen. Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht, bis die neuen Lohntransparenzregeln verabschiedet sind. Sobald sie in Kraft treten, müssen größere Unternehmen Lohnunterschiede offenlegen und dürfen in Bewerbungsgesprächen keine Fragen zur Gehaltshistorie mehr stellen. Die Änderungen zielen darauf ab, Lohnungleichheit zu verringern, doch die Umsetzung wird frühestens Mitte 2028 beginnen.

Quelle