Cum-Ex-Skandal: Bundesgerichtshof kippt Urteil gegen Ex-Warburg-Chef Olearius
Julian HartmannCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - Cum-Ex-Skandal: Bundesgerichtshof kippt Urteil gegen Ex-Warburg-Chef Olearius
Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil im langjährigen Cum-Ex-Steuerskandal aufgehoben. Im Mittelpunkt des Falls steht Christian Olearius, der ehemalige geschäftsführende Gesellschafter der M.M. Warburg Bank, dessen Beteiligung an illegalen Dividendenstripping-Geschäften weiterhin untersucht wird. Eine neue Verhandlung in Bonn wird nun entscheiden, ob Vermögenswerte in Höhe von 40 Millionen Euro bei ihm eingezogen werden sollen.
Christian Olearius, einst Chef der Hamburger M.M. Warburg Bank, war 2022 wegen seiner Rolle im Cum-Ex-Skandal verurteilt worden. Ein Hamburger Gericht sprach ihn des Vertrauensbruchs schuldig und verhängte eine zweijährige Bewährungsstrafe sowie eine Geldbuße von einer Million Euro. Sein Vermögen ist seitdem eingefroren.
Der Skandal selbst zählt zu den größten Steuerbetrugsfällen Deutschlands und kostete den Staat Milliarden an entgangenen Steuereinnahmen. Zwischen 2001 und 2011 genehmigte und überwachte Olearius Dividendenstripping-Geschäfte, durch die rund 200 Millionen Euro an illegalen Steuererstattungen generiert wurden.
Ein Verfahren wegen schwerer Steuerhinterziehung gegen ihn wurde später wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Dennoch streben die Staatsanwälte weiterhin die Einziehung von 40 Millionen Euro an – mit der Begründung, dass es sich dabei um illegale Gewinne handele. Das Landgericht Bonn muss diesen Anspruch nun erneut prüfen, nachdem der Bundesgerichtshof den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen hat.
Olearius wird an den anstehenden Verhandlungen nicht teilnehmen müssen.
Die neue Verhandlung wird sich ausschließlich mit der Frage befassen, ob die 40 Millionen Euro bei Olearius eingezogen werden. Seine Schuld im Cum-Ex-Skandal bleibt rechtlich weiterhin ungeklärt, auch wenn seine frühere Verurteilung wegen Vertrauensbruchs weiterhin Bestand hat. Die Entscheidung des Bonner Gerichts wird zeigen, ob der Staat die umstrittenen Gelder zurückfordern kann.






