Chemnitz führt ab Oktober 2025 Gebühren für Fahrradgaragen ein – diese Preise gelten

Chemnitz führt ab Oktober 2025 Gebühren für Fahrradgaragen ein – diese Preise gelten
Stadtrat Chemnitz führt neue Gebühren für Fahrradgaragen ein – ab 1. Oktober 2025 Der Chemnitzer Stadtrat hat eine neue Gebührenordnung für seine Fahrradgaragen bekannt gegeben, die ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Die 2023 errichteten Garagen wechseln damit vom Probebetrieb in den regulären Dienst – verbunden mit der Einführung der Nutzergebühren. Das neue Preismodell sieht eine gestaffelte Abrechnung nach Nutzungsdauer vor: Bis zu zwei Stunden kosten 0,50 Euro, über zwei bis acht Stunden 1 Euro, ein Tag 2 Euro, eine Woche 7 Euro und ein Monat 15 Euro. Die Tarife orientieren sich an den Marktpreisen anderer deutscher Städte und sollen nach zwölf Monaten auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Welche Stelle oder Person für den Betrieb der Fahrradgaragen zuständig ist, gab der Stadtrat nicht explizit an. Festgelegt wurden jedoch Bußgelder bei Verstößen: Bei Missachtung der Hausordnung droht eine Strafe von 59,50 Euro, bei Übergabe des Fahrrads an das Fundbüro der Stadt Chemnitz fällt eine Servicegebühr von 130,90 Euro an. Die Fahrradgaragen, finanziert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie vom Freistaat Sachsen, befinden sich an der Bahnhofstraße 1, Straße der Nationen 12 und Reichenhainer Straße 90 (TU Chemnitz, Campus). Jeder Standort verfügt über 16 Fahrradboxen. Ab dem 1. Oktober 2025 erfolgt die Bezahlung der Chemnitzer Fahrradgaragen digital – zuzüglich einer Transaktionsgebühr von 4,5 Prozent. Mit der neuen Gebührenstruktur sollen die Garagen zu einer nachhaltigen und nutzerfreundlichen Lösung für Radfahrer in Chemnitz werden.



