Bürgergeld-Reform 2023: Härtere Sanktionen ab 1. Juli – was sich jetzt ändert
Julian HartmannBürgergeld-Reform 2023: Härtere Sanktionen ab 1. Juli – was sich jetzt ändert
Deutschlands neues Bürgergeld tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Reform führt strengere Sanktionen ein, darunter den vollständigen Entzug der Leistungen bei mehrfachem Nichterscheinen beim Jobcenter. Kritiker wie Helena Steinhaus halten die Änderungen für ungerecht und verfassungswidrig.
Die weitreichendste Neuerung ist die Ausweitung der Sanktionen. Leistungsbezieher riskieren nun, bis zu 100 Prozent ihrer Unterstützung – einschließlich der Wohnkosten – zu verlieren, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllen. Wer ein Jobangebot ablehnt, muss mit schnelleren Kürzungen der vollen Leistungen rechnen.
Die Bundesregierung verteidigt die Maßnahmen und betont, das Bürgergeld sei ein soziales Auffangnetz und kein Lohnersatz. Die verschärften Strafen richteten sich nur gegen Arbeitsunwillige, heißt es. Steinhaus widerspricht: Die Sanktionen träfen vor allem Schutzbedürftige, etwa alleinerziehende Mütter mit Betreuungspflichten oder Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie Depressionen.
Laut den neuen Regeln sollen Kinder vor vollständigen Sanktionen gegen ihre Eltern geschützt werden. Steinhaus zweifelt jedoch an der wirksamen Umsetzung. Zudem kritisiert sie die Wiedereinführung des „Vermittlungsvorrang“-Prinzips*, das Menschen schneller in Jobs vermittelt, statt sie zu qualifizieren. Das sei eine kurzfristige Lösung ohne nachhaltigen Nutzen.
Die Angst vor Totalstreichungen betrifft mittlerweile nicht nur Leistungsempfänger. Selbst Mittelschichtangehörige fürchten sozialen Abstieg und fühlen sich gedrängt, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen.
Die Reform startet am 1. Juli 2023. Sie verschärft die Regeln bei Stellensuche und Terminen – mit harten finanziellen Konsequenzen bei Verstößen. Während die Regierung von mehr Gerechtigkeit spricht, warnen Gegner vor unbeabsichtigten Härten für echte Bedürftige.






