20 April 2026, 15:03

Bundestag lehnt Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder ab

Plakat für den American Rescue Plan, auf dem steht, dass es die Kindarmut in den USA halbieren würde, und ein Bild von einer vielfältigen Gruppe von Menschen.

Bundestag lehnt Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder ab

Pläne zur Kürzung der Vorschussunterhaltszahlungen haben im Bundestag breiten Widerstand ausgelöst. Kommunale Spitzenverbände schlagen vor, die Reform von 2017 zurückzunehmen, mit der Begründung, dass die Kosten seit den Änderungen stark angestiegen seien. Kritiker warnen, die Kürzungen würden benachteiligte Kinder und Alleinerziehende treffen, die auf diese Unterstützung angewiesen sind.

Die Reform von 2017 hatte das System des Unterhaltsvorschusses ausgeweitet, indem das Höchstalter für anspruchsberechtigte Kinder von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bisherige sechjährige Bezugsdauer aufgehoben wurde. Seither haben sich die Kosten für die Kommunen laut eigenen Angaben vervierfacht.

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Lokale Behörden fordern nun eine Rückkehr zu den alten Regelungen, doch Politiker mehrerer Parteien lehnen dies ab. Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin der SPD, bezeichnete das System als "unverzichtbares Auffangnetz", wenn Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkämen. Stattdessen müssten die Behörden stärker gegen diejenigen vorgehen, die Unterhalt zahlen könnten, sich aber drückten.

Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen, warnte, die Kürzungen würden Hunderttausende Kinder und ihre alleinerziehenden Eltern direkt treffen. Heidi Reichinnek, Fraktionsvorsitzende der Linken, nannte die Pläne "eine absolute Unverschämtheit" und betonte die dramatischen Folgen für betroffene Familien. Auch Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der AfD, lehnte die Kürzungen ab und forderte stattdessen Einsparungen in anderen Bereichen.

Die vorgeschlagenen Streichungen stoßen auf massive Ablehnung über Parteigrenzen hinweg. Abgeordnete sind sich einig, dass der Unterhaltsvorschuss unverzichtbar ist, um Kinder abzusichern, wenn Eltern ihrer finanziellen Verantwortung nicht nachkommen. Ohne Änderungen am aktuellen Vorhaben bleibt das System vorerst in seiner bestehenden Form erhalten.

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